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: Wischer muß für Behinderte zahlen

Die Gerichte machen Sozialsenatorin Tine Wischer (SPD) wieder Dampf: Jetzt sprach das Bremer Verwaltungsgericht drei behinderten Kindern das Recht auf Einzelfallhilfe bei der Kindergarten-Betreuung zu – und damit auch der Sozialbehörde die Pflicht, das Geld zu zahlen.

Insgesamt hatten seit Anfang des Jahres 56 behinderte Kinder vergeblich auf eine vom Gesetz festgelegte Einzelfallförderung gewartet – und damit auch auf einen Platz in einem Integrationskindergarten der evangelischen Kirche. Zwölf Elternpaare hatten schließlich das Warten satt und holten sich kurzerhand einen Anwalt – mit Erfolg, wie sich jetzt für die ersten drei Kinder zeigt. Drei weitere Verfahren sind noch beim Gericht anhängig und bei sechs Elternpaaren gab die Stadt laut Anwalt Matthias Westerholt schon nach einem ersten Schreiben klein bei – und zahlt.

Doch wie die Zukunft der anderen 44 Kinder aussieht, bleibt nach wie vor unklar. „Wir hoffen, daß die Stadt durch das Gerichtsurteil aufgerüttelt wird“, sagt Ilse Wehrmann, Geschäftsführerin vom Landesverband evangelischer Kitas. Wie sich die Sozialbehörde zukünftig verhält, wollte Sprecher Holger Bruns-Kösters gestern aber nicht verraten. Denn gestern verhandelten VertreterInnen der Sozialbehörde und der evangelischen Kitas nochmals miteinander.

Strittig ist nach wie vor das Angebot der Sozialbehörde, jedem Kind pauschal zehn Förderstunden zu bewilligen und den Förderkräften 32,50 Mark pro Stunde zu zahlen. „Viele Kinder brauchen mehr Stunden und von knapp über 30 Mark können wir keine ausgebildeten Fachkräfte bezahlen“, sagt dazu Ilse Wehrmann vom Landesverband. kat