Strikte Gesetze, lasche Handhabung

Paris (AFP/rtr) – Nach dem Unfalltod von Prinzessin Diana hat die französische Kultur- und Kommunikationsministerin Catherine Trautmann einen Verhaltenskodex für Journalisten gefordert. Sie werde darüber mit den Journalisten diskutieren, sagte Trautmann gestern in einem Interview.

In Frankreich sind der Presse bei der Verbreitung von Fotos und Nachrichten über die Privatsphäre enge Grenzen gesetzt. „Jeder hat Recht auf die Respektierung seines Privatlebens“, schreibt der 1970 eingeführte Artikel9 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Zeitungen und Illustrierte, die sich nicht daran halten, können beschlagnahmt werden. Die Gerichte gehen im allgemeinen davon aus, daß Verstöße gegen das Gesetz über den Schutz des Privatlebens – vor allem, wenn es um die Intimsphäre geht – schon an sich eine Schädigung darstellen. Daß der Schaden dann tatsächlich auch eintritt, müssen die Opfer nicht beweisen.

In der Realität werden Veröffentlichungen nur selten wirklich beschlagnahmt. Zumeist verhängen die Gerichte Geldstrafen, die aber die Sensationspresse keineswegs daran hindern, weiterhin Indiskretionen über Prominente zu verbreiten. Die Gesetze schrecken auch die Paparazzi nicht ab – zumal sie häufig zwar aus Frankreich, aber nicht für französische Medien berichten.