Zwei Jahre Haft für korrupten Richter

■ Ehrenamtlicher Richter auch in zweiter Instanz wegen Bestechlichkeit verurteilt

Ein ehrenamtlicher Richter ist am Freitag vom Landgericht auch in zweiter Instanz wegen Bestechlichkeit durch Schmiergeldzahlungen einer Firma verurteilt worden. Das Gericht milderte die im Juni verhängte Strafe von drei Jahren auf zwei Jahre ohne Bewährung und gewährte Haftverschonung gegen 500.000 Mark Kaution und Meldeauflagen. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen die Freilassung des im Juni inhaftierten Angeklagten ein.

In diesem für die deutsche Justiz einmaligen Fall eines korrupten Richters wirkte sich insbesondere das Geständnis strafmildernd aus. Der ehrenamtliche Richter einer Kammer für Handelssachen hatte sich im Januar bereit erklärt, den Vertreter einer Firma zu unterstützen, die seiner Überzeugung nach anwaltlich schlecht vertreten war. Für seinen Zeitaufwand hatte der 51jährige hauptberufliche Immobilienmakler 5.000 Mark angenommen. Laut Anklage hatte der ehrenamtliche Richter ferner ein Erfolgshonorar zwischen 50.000 und 100.000 Mark gefordert.

In seinem Geständnis sagte er dagegen, er werfe sich vor allem vor, daß er auf das Angebot eines Erfolgshonorars eingegangen sei. Zur Zahlung war es dann nicht gekommen, weil die Firma die Polizei eingeschaltet hatte. dpa