Neue Gewalt in Kenia

■ Präsidentschaftskandidatin Ngilu von Polizisten angegriffen und verletzt

Nairobi (dpa/taz) – Bei neuen Polizeieinsätzen gegen Kenias Opposition ist die als wichtige Herausforderin von Präsident Daniel arap Moi geltende Sozialdemokratin Charity Ngilu verletzt worden. Die Präsidentschaftskandidatin wurde nach Zeitungsberichten von gestern bei einer Wahlkampfveranstaltung in der Stadt Nyeri am Vortag niedergetrampelt, als ihre Anhänger in Panik vor der Polizei flohen. Die Polizisten hatten begonnen, Tränengaskanister in eine Menge zu werfen, die sich auf einem Gemüsemarkt zu einer Wahlkampfveransteltung von Ngilu versammelt hatte. Zuvor hatte ein Polizeioffizier die Versammlung als illegal bezeichnet, nachdem Ngilu in ihrer Rede von der Möglichkeit der Wahlfälschung durch die Regierung bei den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen gesprochen hatte. Laut Verfassung müssen die anstehenden Präsidenten- und Parlamentswahlen in Kenia bis spätestens 31. Dezember stattgefunden haben. Der Präsident hat den Termin aber noch nicht festgelegt.

Der Vorfall ereignete sich im Zusammenhang mit schweren Übergriffen der Polizei gegen Oppositionskundgebungen in der westkenianischen Stadt Kisumu am Sonntag. Fünf prominente Oppositionspolitiker wurden dabei stundenlang eingesperrt, um ihre Teilnahme an einer Demonstration zu verhindern.

Angesichts der erneuten Eskalation von Gewalt kamen gestern die Botschafter der westlichen Geberländer in Kenia in der US-Vertretung zusammen, um über die Lage zu beraten. Sie hatten mehrfach gefordert, Polizeieinsätze gegen die Opposition zu unterbinden. Moi hatte erst kürzlich zugesichert, friedliche Demonstrationen seiner Gegner würden nicht mehr behindert.

Aus Kenias Touristenregion am Indischen Ozean wurde ebenfalls ein neuer blutiger Zwischenfall gemeldet. Schwerbewaffnete hätten an der Südküste ein Dorf überfallen, einen Mann erschossen und zahlreiche andere Bewohner mit Buschmessern verletzt. Die seit Wochen andauernden Angriffe an der Küste richten sich vor allem gegen Angehörige von Völkern aus dem Landesinneren, die als Oppositionsanhänger gelten.