Zunächst nur ein Zeichen für Religiosität

■ Lehrerinnen mit Kopftuch sind „grundsätzlich vertretbar“. Nur bei Beschwerden sehen Schulbehörden Handlungsbedarf

Nordrhein-Westfalen ist mit einigen wenigen Frauen vorerst das Bundesland mit der größten Kopftuchträgerinnen-Dichte im Lehrerberuf. Das wird dort und anderswo nicht an allen Schulen so locker gesehen wie bei Ulrike Thoenes und ihrem Düsseldorfer Kultusministerium. Eine Kollegin wandte sich nach einem Kopftuch- verbot durch den Schulrat sogar hilfesuchend an den Bundespräsidenten.

Die südbadischen Christdemokraten schäumten vor Wut über die Stuttgarter Kultusministerin, die eine afghanische Referendarin zum Vorbereitungsunterricht zuließ und dabei auch noch von Ministerpräsident Teufel (CDU) unterstützt wurde.

Karin Drda-Kühn, Sprecherin des hessischen Kultusministers Holzapfel, findet diplomatisch, das Kopftuch im Schuldienst sei „eine spannende Sache“. Aber nur, solange es an den betroffenen Schulen keine Konflikte darum gebe, sondern „pädagogisch aufgearbeitet“ werde: „Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.“

Sollte sich aber, was bisher nicht der Fall sei, jemand beschweren, „dann müßten wir tätig werden und, anders als bei Schülerinnen, zuungunsten der Lehrerin entscheiden“. An Schulen gelte nun einmal das strikte Neutralitätsgebot, das politische Werbung verbiete. Und ein Kopftuch sei für sie eine politische Angelegenheit: „Das Bekenntnis zum Islam werten wir politisch.“

Ihr bayerischer Kollege Josef Parsch sieht das lockerer. Tücher auf den Häuptern von Lehrerinnen seien in Bayern „grundsätzlich vertretbar“. Es sei denn, die Frauen „machen Werbung für den Islam“. In Bayern jedenfalls werde das Kopftuch als „ein Zeichen für Religiosität“ angesehen, „das die Elternrechte nur am Rande berührt“.

Politische Agitation könne er darin vorab nicht erkennen, so Parsch, denn die Fundamentalisten seien schließlich auch nur eine von vier Richtungen des Islam. Allerdings, räumt er ein, gebe es bisher im Bundesland Bayern keine einzige bekennende Kopftuchträgerin im Schuldienst: „Damit lebt es sich leichter.“

Das Bundespräsidialamt, so ein Mitarbeiter des Öffentlichkeitsreferats, sei wegen der sommerlichen Reisetätigkeit von Roman Herzog noch nicht sehr weit gekommen mit der Eingabe der Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen. Die hatte das Amt Mitte Juli erreicht.

Eine Aufforderung des Bundespräsidenten an das Zentralinstitut der Muslime in Deutschland, ihm weitere Einschränkungen ihrer Glaubensausübung zu nennen, förderte bisher – zumindest in Sachen Kopftuch – außer diesem keine weiteren Konfliktfälle zutage.