Kleister gegen Ole

Der BUND darf Voscherau und Ole ablehnen, aber bitte nicht in der Hamburger U-Bahn  ■ Von Achim Fischer

Mit Rechnung Nr. 401-71-00808/1005175 war alles klar, dachte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Die Hamburger Verkehrsmittel-Werbung (HVW) bestätigte „Ihren tel. Auftrag“betreffs Anschlag eines Plakates an U-Bahn-Stationen. „Motiv: BUND zur Wahl am 21.9.“. Vereinbarter „Anschlagbeginn“: vergangener Donnerstag. Der Termin ist längst verstrichen, die Plakate hängen nicht.

„Der BUND wollte eindeutig Parteienwerbung machen“, begründet Joachim Höger, Sprecher der Hamburger Hochbahn, den Klebeboykott. Und diese Art von Werbung sei seit Februar 1994 grundsätzlich verboten – „aus tieferem Grund; denn wenn wir schon Parteienwerbung machen, dann müssen wir alle zulassen.“Auch, wie vor vier Jahren, die rechtsextreme DVU. Also schlossen Hochbahn und HVW „politische Werbung für Parteien“aus.

„Wir wollten keine Parteienwerbung machen“, versicherte dagegen Paul Schmid vom BUND. „Ganz ehrlich.“Mit der HVW sei abgesprochen gewesen, daß die Umweltschützer eine politische Aussage zur Wahl machen dürfen – solange sie nicht zur Wahl einer bestimmten Partei aufrufen.

Eine Empfehlung für eine Partei findet sich denn auch nicht auf dem Plakat. Nur Kommentare zu zwei Personen. Bürgermeister Henning Voscherau betreibe – teilweise gegen den Willen seiner eigenen Partei – eine Politik des ungebremsten Flächenverbrauchs. „10.6.97: Henning Voscherau lehnt öffentliche Auseinandersetzung mit dem BUND zum Thema Umwelt ab. 12.06.97: Ole von Beust lehnt öffentliche Auseinandersetzung mit dem BUND zum Thema Umwelt ab. 21.09.97, Bürgerschaftswahl 1997: BUND lehnt Henning Voscherau und Ole von Beust ab.“

„Vordergründig gesehen mag dies keine Werbung für eine Partei sein“, interpretierte das Landgericht Hamburg auf Eil-Antrag des BUND. „Bei näherer Betrachtungsweise handelt es sich aber offenbar um eine Wahlempfehlung für sogenannte ,grüne' Parteien.“

Als Strafe schlägt das taz-Gericht vor: Paul Schmid schreibt 100 mal „BUND lehnt Tunnel-Henning und Asphalt-Ole ab.“Wahlweise in die vierte Elbtunnelröhre oder die neuen Kaimauern.