Wer nur ist Kirsten Brzeski?

■ Einzige Einzelbewerberin zur Wahl bekommt keine NDR-Werbezeit. Jetzt klagt sie vorm Bundesverfassungsgericht

Sie kennen Frau Brzeski nicht? Macht nichts. Denn bisher hat Hamburg von Kirsten Brzeski weder etwas gehört noch gesehen – jedenfalls nicht im NDR. Weil ihr der Norddeutsche Rundfunk Sendezeit für Wahlwerbung verweigert, hat die einzige Einzelbewerberin für die Bürgerschaftswahl gestern Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

„Der NDR bringt mich um meine Chancengleichheit“, schimpft die Lehrerin und Hausfrau. Schließlich dürfen ihre KonkurrentInnen sich jeweils vier Minuten lang öffentlich-rechtlich anpreisen. Zwei Minuten im Radio, zwei im Fernsehen. Dieses Recht haben laut Rundfunkstaatsvertrag jedoch nur „Parteien und Vereinigungen“. EinzelbewerberInnen stehe dieses Recht nicht zu.

Kirsten Brzeski, die fertige Werbespots in der Schublade hat, klagte gegen diese Benachteiligung vor dem Hamburger Verwaltungsgericht. Mit Erfolg, worauf der NDR sich beim Oberverwaltungsgericht beschwerte – auch erfolgreich.

„Die bestehende Regelung ist bisher nie in Zweifel gezogen worden“, erklärt Klaus Siegmann, Mitarbeiter des NDR-Justitiariats. Die Rundfunkanstalt sei eben an Gesetze gebunden. „Einzelbewerber wurden schlicht vergessen“, vermutet dagegen Brzeskis Anwalt Hauenschild.

Seine Mandantin möchte in der Bürgerschaft für ein „antifaschistisches, direktes Bürgertum“eintreten, politisch irgendwo zwischen SPD und GAL angesiedelt.

Ob Kirsten Brzeski dafür Rundfunk-Sendezeit bekommt, müssen jetzt die Karlsruher VerfassungsrichterInnen entscheiden. Und zwar schnell. Nur noch heute, morgen und übermorgen dürfen KandidatInnen im Rundfunk werben; der Sonnabend vor der Wahl fällt bereits in die Schonzeit für HörerInnen. Judith Weber