■ Am Rande
: Urteil: Semestertickets sind rechtmäßig

Münster (AFP) – Auch Studenten mit eigenem Auto müssen ein Semesterticket für öffentliche Verkehrsmittel bezahlen, wenn es an ihrer Hochschule eingeführt wird. Das entschied das OVG Münster gestern. In der Urteilsbegründung hieß es, günstige Verkehrstarife seien für die Studierenden wichtig, weil die Höhe der Studienkosten zunehmend von den Fahrtkosten zur Hochschule bestimmt werde. (Az. 25 A 3362/93)