Um den heißen Hanf

■ Verlogen, aber erfolgreich: Juristische Spitzfindigkeiten verhindern offene Debatte

Welche Zukunft der Hanfkreislaufwirtschaft blüht, ob sie sich zu einer ökologischen und ökonomischen Alternative entwickelt und wie viele Arbeitsplätze dabei entstehen, wird nicht nur bei Fachleuten heiß diskutiert. Die Debatte nimmt mit zunehmender Praxiserfahrung auch sachlichere Züge an.

Völlig an der Sache vorbei gehen wiederum die Verordnungen, die den Anbau regeln: Die Hanfbauern dürfen erst ernten, wenn schon mindestens die Hälfte der Samen abgereift ist. Das führt zu Ertragseinbußen. Auch Nutzhanfanbau ohne Genehmigung steht unter Strafe. Dieser vermeintliche Schwachsinn hat System: Nach wie vor wird der nachwachsende Rohstoff mit seinem ungleichen Zwilling Marihuana unter eine Decke gesteckt. Die Nutzhanflobby präsentiert sich gegenüber Ottonormalverbraucher völlig clean. Andererseits profitieren die „Dealer“ beim Verkauf ihrer Produkte vom Image der weichen Droge. Aus der gleichen Diffusion erwachsen die Gängelungen beim Anbau – und gehen voll dran vorbei.

Die Haschischdebatte kann und darf nicht auf dem Nutzhanf ausgetragen werden. Statt dessen ist eine Auseinandersetzung über den Umgang mit Drogen im allgemeinen und über Marihuana im speziellen überfällig. Der Besitz von geringen Mengen Dope wird strafrechtlich zwar nicht mehr verfolgt, bleibt laut dem strikten Betäubungsmittelgesetz aber nach wie vor verboten. Diese diffuse Regelung wurde von der „Legalize it!“- Fraktion stürmisch begrüßt, hat der Drogendebatte allerdings den Wind aus den Segeln genommen. Das kiffende Fußvolk gibt Ruhe, während in willkürlichen Einzelfällen hart durchgegriffen wird, um die Staatsräson zu wahren.

Diese Vorgehensweise wird durch die Selbstanzeigenkampagne anläßlich der Hanfparade ad absurdum geführt. Auch Liedermacher Hans Söllner, der vor Gericht kundtat, er würde nach der Verhandlung einen Joint rauchen und hätte den Stoff auch schon dabei, streute Salz in die juristische Wunde: Der Staatsanwalt ließ ihn abführen, durchsuchen und machte sich mit der Sicherstellung eines Dreiviertel Gramms Hasch lächerlich. Noch seltsamer mutet der Fall eines Hanfladen-Besitzers an, der mit dem Gießen einer Nutzhanfpflanze gegen das Betäubungsmittelgesetz (!) verstieß und 600 Mark Strafe zahlen mußte.

Das gleiche Gesetz wird gegen Hanfmagazine aufgefahren, weil sie sich für die Legalisierung aussprechen. Doch statt juristischem Lavieren und Maulkörben braucht Hanf eine offene Debatte. aaß/ole