CDU-Fraktionswahl mit Kampfabstimmungen

■ Wahl wird zum Ventil der Unzufriedenheit mit Regierungschef Diepgen

Bei der Neuwahl des CDU- Fraktionsvorstandes am Dienstag dieser Woche zeichnen sich Kampfabstimmungen ab. Zwar gilt Fraktionschef Klaus-Rüdiger Landowsky als unangefochten, doch bei den acht StellvertreterInnen wird es voraussichtlich Veränderungen geben. Denn die Fraktionswahl dürfte als Ventil für die weitverbreitete Unzufriedenheit vieler Abgeordneter mit dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen dienen. „So lautstark war die Kritik noch nie“, heißt es. So müssen Diepgen-Getreue wie der ehemalige Innensenator Dieter Heckelmann ebenso mit einem Gegenkandidaten rechnen wie der blasse Joachim Palm.

Als einer der Gegenkandidaten gilt der 39jährige Rechtsanwalt Winfried Werner aus dem Diepgen-kritischen Kungelkreis „Berlin 2000“. Gegen Heckelmann werden ihm allerdings kaum Chancen eingeräumt. Dennoch haben die Gegenkandidaten keine schlechten Karten. „Die Unzufriedenen haben die Mehrheit“, ist aus der Fraktion zu hören.

Auch der 39jährige Diepgen- Kritiker Andreas Apelt (Prenzlauer Berg) will kandidieren. Für einen Generationswechsel im Vorstand hat sich auch die 35jährige Cerstin Richter-Kotowski ausgesprochen. Über eine Kandidatur denke sie jedoch noch nach. (Nach der Satzung kann auch noch während der Sitzung eine Kandidatur angemeldet werden.)

Wenig Chancen auf eine Wiederwahl werden Heinz-Viktor Simon eingeräumt. Der Abgeordnete ist innerparteilich umstritten, weil er sich weigert, seinen Vorstandsposten bei der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gehag aufzugeben. Dies ist laut Landeswahlgesetz mit dem Abgeordnetenhausmandat unvereinbar.

Dem CDU-Vorstand gehören neben den Stellvertretern die drei parlamentarischen Geschäftsführer, vier Beisitzer sowie die zwölf Arbeitskreisleiter an. Regierungschef Diepgen ist qua Amt im Fraktionsvorstand vertreten, ebenso wie der von der CDU gestellte Parlamentspräsident Herwig Haase und sein Stellvertreter Reinhard Führer. Das entspricht nicht dem Grundsatz der Gewaltenteilung, wonach Regierung und Parlament strikt getrennt sind. Schließlich soll das Parlament die Regierung kontrollieren. win