Keine Lösung für iranische Einbürgerungswillige

■ Gang zur iranischen Botschaft ist unzumutbar, aber Pflicht. Kaum Ausnahmen

Iranische Asylberechtigte, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, müssen nach wie vor die iranische Botschaft aufsuchen, um dort die Entlassung aus ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zu beantragen. Dies sei eine „erhebliche psychische Belastung“, war der SPD-Abgeordnete Hans-Georg Lorenz gestern im Innenausschuß mit den Grünen einer Meinung. Doch den von den Grünen vorgeschlagenen Ausweg aus der unzumutbaren Situation mochte er nicht unterstützen.

Die Grünen hatten beantragt, daß IranerInnen, die als politische Flüchtlinge anerkannt sind, sich generell nicht um die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft bemühen müssen. Der Senat solle dies beim Bundesinnenminister vortragen. Denn allein das Bekanntwerden des Ausbürgerungsbegehrens kann zu Repressalien führen.

Den Grünen ist ein Fall eines politisch Verfolgten bekannt, dessen Mutter in Iran die Rente gestrichen wurde, nachdem er die Ausbürgerung beantragt hatte. Die persönliche Abgabe der Unterlagen in der iranischen Botschaft ist in einem 1929 abgeschlossenen deutsch-iranischen Abkommen vorgesehen, das beide Regierungen jetzt erklärtermaßen aufkündigen wollen.

Doch während der Bundestag dies bereits ratifiziert hat, zieht sich eine Billigung durch das iranische Parlament hin. Lorenz befürchtete daher, daß eine einseitige Änderung der Praxis diese Lösung torpedieren könne.

Innenstaatssekretär Kuno Böse verwies auf die Möglichkeit, „durch konkrete Angaben zu belegen“, daß der Gang in die Botschaft unzumutbar sei. Im Einzelfall könne auf den Botschaftsbesuch verzichtet werden. Was von der Einzelfallprüfung zu halten ist, illustrierte allerdings ein Beispiel des grünen Abgeordneten Wolfgang Wieland: Selbst einem Überlebenden des Mykonos-Attentates, der den Schüssen nur knapp entging, wurde von deutschen Behörden der Gang in die iranische Botschaft nicht erspart. Ebenso dem Sprecher der Exiliraner, der während des Mykonos-Prozesses in der Öffentlichkeit eine exponierte Rolle gespielt hatte. Auch die PDS-Abgeordnete Karin Hopfmann erklärte, die Behörden hätten sich als unfähig erwiesen, im Einzelfall eine Gefährdung der Antragsteller zu erkennen. Da SPD und CDU den Antrag der Grünen gestern ablehnten, blieb es bei einem Appell der SPD an die Innenverwaltung. Die Ausländerbehörde solle die Unzumutbarkeit eines Botschaftsbesuchs stärker berücksichtigen. win