Typisch schwachwindig: Brisengebiet Itamaraca

Wenn eine Urlaubsreise im Zeichen des Surf-Sports stehen soll und trotz anderslautender Versprechungen seitens des Reiseveranstalters unter kontinuierlich schwachen Windverhältnissen leidet, ist die Reise nach Auffassung des Landgerichts Verden durch einen „erheblichen Mangel beeinträchtigt“. Die betroffenen Urlauber hatten auf einen Reiseprospekt vertraut, der ein windumtostes Surf-Revier versprach. Im brasilianischen Urlaubsort Itamaraca angekommen, herrschte jedoch zwei ganze Wochen lang Flaute. Itamaraca entpuppte sich schnell als typisches Schwachwindgebiet mit einer extrem starken Strömung. Das müßten Urlauber, gerade angesichts der vom Reiseveranstalter zugesicherten Windverhältnisse, nicht akzeptieren, entschied das Gericht. Die Richter verurteilten den Veranstalter zur Rückzahlung des Reisepreises und zur Zahlung von Schadensersatz. (Az.: 8 0 358/91)Foto: Petra Schrott