Senat hat Teufelsberg heimlich verkauft

■ Ohne das Abgeordnetenhaus zu informieren, wurde die zur Bebauung vorgesehene Teufelsbergspitze bereits im Dezember 1996 verkauft. Allerlei Rechentricks, um die Kontrolle des Parlaments zu umgehen

Das zur Bebauung vorgesehene Gelände der ehemaligen Abhöranlage auf dem Teufelsberg ist verkauft worden, ohne daß das Abgeordnetenhaus davon in Kenntnis gesetzt wurde. Das hat gestern die Finanzverwaltung auf Anfrage der taz bestätigt. Demnach ist die Teufelsbergspitze bereits im Dezember 1996 an die Kölner Investorengruppe Gruhl & Partner verkauft worden, die auf 34.500 Quadratmeter Nutzfläche Hotels und Wohnungen bauen will. Von seiten des Senats hätte dabei keine Verpflichtung bestanden, das Abgeordnetenhauses zu informieren, sagte Fugmann-Heesings Sprecher Frank Zimmermann.

Dem widersprach gestern die finanzpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Michaele Schreyer. Im Falle des Teufelsberggeländes handle es sich um ein Grundstück von hervorragender städtebaulicher Bedeutung und exponierter Lage. Allein deshalb hätte laut Landeshaushaltsordnung der Vermögensausschuß vor dem Abschluß eines Kaufvertrags informiert werden müssen. Das gleiche gelte auch beim Grundstücksverkäufen im Wert von mehr als 10 Millionen Mark.

Zu welcher Summe Gruhl & Partner das Gelände bekommen haben, wollte die Finanzverwaltung gestern nicht verraten. Nach Informationen der taz lag der Kaufpreis allerdings über der festgelegten Zustimmungsgrenze von 10 Millionen Mark. Im Gegenzug verpflichtete sich der Käufer, Infrastrukturmaßnahmen für das Grundstück zu übernehmen. Die Finanzverwaltung schließlich verrechnete den Kaufpreis mit der Selbstverpflichtung des Investors – so daß die Summe offiziell unter 10 Millionen lag.

Eine entsprechende Verrechnung bestätigte gestern auch Erhard Dörr von der Berliner Landesentwicklungsgesellschaft (BLEG), deren Tochterfirma „Grundstücks KG“ das Gelände im Auftrag des Landes verkauft hatte: „Im Gegensatz zu normalen Baugrundstücken ist der Erschließungsaufwand sehr hoch“, sagte Dörr. Da der Käufer für Infrastrukturmaßnahmen aufkommen will, sei eine genauere Bezifferung der Verkaufssumme „schwierig“.

Die Finanzverwaltung geht davon aus, daß die Verantwortung für den Grundstücksdeal nur teilweise bei ihr liegt. Da nicht das Land, sondern die BLEG als Verkäuferin aufgetreten sei, habe der Senat dem Verkauf lediglich zustimmen müssen, sagte Finanzsprecher Frank Zimmermann. Er räumte allerdings ein, daß auch in einem solchen Fall die Landeshaushaltordnung gelte.

Unterdessen erneuerte der grüne Umweltpolitiker Hartwig Berger seine Ablehnung gegenüber einer Bebauung des Teufelsbergs. Berger verwies auf eine Stellungnahme der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg. Diese hatte eine Bebauung mit der Begründung abgelehnt, daß am Teufelsberg eine „Splittersiedlung“ entstehen könne, die den Zielen der Landesplanung „deutlich“ widerspreche. Trotz der Kritik hatte der Senat im August einen Vorhaben- und Erschließungsplan eingeleitet. Uwe Rada