Richter zeigt Richter an

■ Strafantrag wegen übler Nachrede

Ronald Schill, bekannt als „Richter Gnadenlos“, muß nun eventuell selbst auf die Anklagebank: Wegen übler Nachrede hat Günther Heinsohn, selbst pensionierter Richter am Schwurgericht, Strafantrag gegen Schill gestellt. Das bestätigte gestern Rechtsanwalt Johann Schwenn, der Heinsohn vertritt.

Mit der Anzeige will Schwenn der „unglaublichen Herabsetzung eines Richters“entgegenwirken. Schill, der in der Vergangenheit wiederholt härtere Strafen gefordert und auch selbst verhängt hatte, hatte in einem Zeitungsinterview unter anderem behauptet, bei Schwurgerichtskammern „wie bei Herrn Heinsohn“sei es üblich, „den Tötungsvorsatz“bei Prozessen wegen Mordes herunterzuspielen. Damit, so Schwenn, habe Schill dem inzwischen pensionierten Heinsohn Rechtsbeugung unterstellt.

Schwenn hatte den lautstarken Amtsrichter zunächst angeschrieben und ihm Gelegenheit zu „einer schriftlichen Entschuldigung“gegeben, die verbunden sein sollte mit einer „Erklärung, daß Ihnen keiner der gemeinten Fälle aus eigenem oder durch unbefangene Dritte vermitteltem Wissen bekannt ist“. Schill hatte sich jedoch nicht entschuldigt. Sobald die Anzeige vorliege, werde ein Ermittlungsverfahren gegen „Richter Gnadenlos“eingeleitet, erklärte gestern Rüdiger Bagger, der Sprecher der Staasanwaltschaft. ee