Der Kulturruine droht die endgültige Verödung

■ Tacheles soll in zwei Wochen geräumt sein. Neubau auf Gelände frühestens in drei Jahren

Nachdem das Landgericht am Donnerstag die Betreiber des Tacheles e.V. und des Café Zapata zur Räumung der Kulturruine verurteilt hat, droht das Gelände langfristig zu veröden. Jochen Kalabis von der Oberfinanzdirektion (OFD), die das Grundstück im Auftrag des Bundes verwaltet, kündigte an, die baldige Vollstreckung des Urteils anzustreben. Von wem und in welcher Form das Gelände zukünftig genutzt wird, ist aber weiterhin unklar.

Erst für den Spätherbst sei der Beginn einer schon länger angekündigten Ideenwerkstatt geplant, dem dann eine Nutzer-Ausschreibung folgen solle, berichtet Toni Sachs-Pfeiffer, Projektmanagerin der Fundus-Gruppe, die auf dem Gelände das Johannis-Viertel errichten will. Momentan sei der Ablauf aber noch unklar, so Sachs- Pfeiffer. Bis zum Beginn der Neubaumaßnahmen vergehe noch eine Übergangszeit von drei bis fünf Jahren. Verhandlungen zwischen Fundus und dem Tacheles e.V. über die Nutzung der Ruine waren im Frühjahr gescheitert.

Kalabis kündigte an, den Tacheles-Betreibern eine Frist von ein bis zwei Wochen zu geben, um das Haus freiwillig zu verlassen. Anschließend würde die Räumung beantragt. Zwar lägen die unterschriftsreif ausgehandelten Kaufverträge derzeit noch dem Bundesfinanzministerium zur Prüfung vor, so Kalabis, doch mit einer positiven Entscheidung sei in Kürze zu rechnen. Fundus müsse etwa 30 Millionen Mark für das 8.733 Quadratmeter große Gelände zahlen. Die Verträge würden erst wirksam, wenn das Gelände geräumt sei.

Die Höhe des Kaufpreises nimmt den Tacheles-Betreibern praktisch jede Chance, die Räumung durch weitere rechtliche Schritte zu verhindern. Zwar bleibt die Revision möglich, doch schon die Gerichtskosten seien wegen des hohen Streitwerts kaum bezahlbar, meint Heinz Pölzl vom Tacheles. Auch die zweite Option zur Rettung scheitert am Geld. Um den sofortigen Vollzug auszusetzen, müßten die Verurteilten 3,45 Millionen Mark als Sicherheit hinterlegen. Selbst wenn das Tacheles das Geld bereitstellen könnte, könnte der Bund nach Hinterlegung der gleichen Summe die Räumung doch durchsetzen.

Nur die bisher noch nicht verklagten Untermieter des Tacheles e.V. könnten eine Räumung noch verzögern. Doch müssen die Tacheles-Betreiber laut Gerichtsbeschluß nun deren Namen der OFD nennen. Selbst Tacheles-Anwalt Jürgen Weih sieht daher hierin keine Möglichkeit, das Ende des Kulturbetriebs zu verlängern. Der Tacheles-Verein berät am Montag das weitere Vorgehen. Gereon Asmuth