■ Verstehen Sie Spaß?
: Treuhand-Deals sind kein Spiel

Herr Ralf B., ein wechselhaft erfolgreicher Immobilienspekulant, kaufte Ende 1990 gegen einen symbolischen StreuTHAler (STHA) die Mismut AG von der Streuhand. Er erhält 500 Millionen STHA als Anschubfinanzierung. Doch statt die Firma zu sanieren, entläßt er über die Hälfte der zehntausend Arbeiter und zweigt das Geld für private Zwecke ab. Die Funktionsträger der Streuhandanstalt sind mehr oder weniger informiert. Sie finanzieren das Projekt des Spekulanten jedoch weiter.

Ein Spiel, nichts weiter. Es nennt sich das Streuhandspiel und ist – jeder kann es schnell erraten – der Treuhand und der Abwicklung der maroden DDR- Betriebe nachempfunden. Erfinder des Spiels ist der Berliner Rechtsanwalt Guido Bombitzki, der unter anderem auch einmal für die Treuhand als Referent und Berater gearbeitet hat. Gerüchteweise fanden die Mitarbeiter der Behörde, die jetzt „Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“ (BvS) heißt, das ganz witzig.

Einer von ihnen guckte es sich aber ganz genau an und kam danach zu einem anderen Ergebnis: „Gegen die Ihnen obliegende Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen sowie Ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung haben Sie zum Nachteil der THA/BvS verstoßen.“

Hansjörg Schaal ist Justiziar der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, und als solcher ist er besonders wachsam. Er las die Presseberichte und stellte fest, daß der Rechtsanwalt sogar erwähnte, Mitarbeiter der Treuhand gewesen zu sein. Das war nun vollkommen unzulässig: „Damit haben Sie zur besseren Vermarktung Ihres Produkts auf Ihre Tätigkeit bei der Treuhandanstalt und damit werbend verwiesen, mit der Folge, daß in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wurde, dieses Geschäftsgebahren entspreche der Realität.“

Schaal bat daher die Rechtsanwaltskammer im Januar „das Verhalten von Herrn Rechtsanwalt Bombitzki im Zusammenhang mit der Vermarktung des Streuhandspiels auf seine Vereinbarkeit mit der Stellung eines Rechtsanwaltes zu überprüfen“. Guido Bombitzki habe in sein Streuhandspiel „Insider-Informationen einfließen lassen“.

Die Kammer dagegen hatte Sinn für Humor. Sie beschied Herrn Schaal, daß sie „eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nicht erkennen“ könne und es einem Rechtsanwalt auch nicht grundsätzlich untersagt werden könne „im gesellschaftlichen Leben als Rechtsanwalt aufzutreten“. Elke Eckert