Deutschtürken nur noch deutsch

■ Türkische Regierung stoppt bisherige Praxis der doppelten Staatsangehörigkeit für Emigranten

Berlin (taz) – Die doppelte Staatsangehörigkeit für in der Bundesrepublik lebende Türken wird es bald nicht mehr geben. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert vielmehr automatisch die türkische – eine deutliche Verschlechterung des bisherigen Status quo. Nach seiner Bonn-Visite erließ der türkische Ministerpräsident Mesut Yilmaz eine Verordnung, die die bisherige Praxis – eingedeutschte Türken können nach vollzogener Einbürgerung den türkischen Paß zurückerhalten – außer Kraft setzt. Anders als im deutschen Recht ist im türkischen die Doppelstaatsangehörigkeit prinzipiell möglich. Dem wurde mit dem Rückerwerb der türkischen Staatsangehörigkeit seit 1995 durch ein Gesetz Rechnung getragen.

Jetzt erhalten in Deutschland eingebürgerte Türken auf Antrag eine „Bescheinigung des Präsidenten des Einwohnermeldeamtes der Türkei über die Nutzung der Rechte aus dem Gesetz Nr. 4112“. Damit sollen ihnen einige Rechte aus der türkischen Staatsangehörigkeit, so das Aufenthaltsrecht und Arbeitsrecht in der Türkei, Erbrecht, Investitions- und Handelsrecht, weiterhin zustehen. Ein Wahlrecht haben sie aber nicht mehr. Weitere Regelungen sind bisher noch ungeklärt. Die Verordnung ist bislang noch nicht durch ein Gesetz untermauert. Marina Mai

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