Einwände

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht wird am 23. Mai seine Entscheidungen zu 15 von 38 Einzelklagen gegen den Bau der 4. Elbtunnelröhre verkünden. Die bisher verhandelten Klagen bezogen sich auf den erwarteten Verkehrslärm. Über die Einwände der übrigen 23 Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluß für den Bau der Zusatzröhre wird am 18. Mai weiterverhandelt. Die Klagen stammen von Bürgern, unter deren Grundstücken der Tunnel verlaufen soll. Andere Kläger wenden sich gegen erwartete Baustellenbelästigung und Schadstoffbelastungen.