Züricher Millionenräuber in Kreuzberg gefaßt

■ Festgenommener Posträuber war Beifahrer beim Raub von fast 64 Millionen Mark

Bei dem in Berlin festgenommenen mutmaßlichen Posträuber handelt es sich nach Angaben der Berliner Polizei um einen der maßgeblichen fünf Täter beim Züricher Jahrhundertcoup. Der Libanese Hassan B., der als Beifahrer an dem Raubüberfall beteiligt gewesen sei, sei am frühen Mittwoch morgen um 1.30 Uhr in seinem Fahrzeug im Bezirk Kreuzberg festgenommen worden. Das sagte Polizeipräsident Hagen Saberschinsky gestern vor der Presse.

Der Verdächtige B. habe inzwischen gestanden, an dem Überfall beteiligt gewesen zu sein. Der mit internationalem Haftebefehl gesuchte 28jährige sei mit seiner Auslieferung in die Schweiz einverstanden. Ebenfalls noch in dieser Nacht seien sechs weitere Personen gefaßt worden, die im Zusammenhang mit dem Züricher Bankraub im Verdacht der Geldwäsche stünden. Dabei handele es sich um fünf Libanesen und einen Deutschen.

Bei dem Züricher Postraub Anfang September hatte eine Bande von fünf Tätern das Hauptpostamt überfallen und dabei umgerechnet mehr als 63 Millionen Mark erbeutet. Mehrere Täter waren wenige Tage nach dem nach Polizeiangaben zweitgrößten Raub der Geschichte festgenommen worden. Nach der Festnahme von B. sei nun noch ein Verdächtiger italienischer Abstammung flüchtig, teilte die Berliner Polizei mit. Von der Millionenbeute fehlen nach wie vor 27 Millionen Schweizer Franken.

Saberschinsky erklärte, die Polizei habe den Verdächtigen B. nach einer Information der Züricher Kollegen schon seit mehreren Tagen beobachtet. Auch ein Züricher Polizeibeamter habe sich in Berlin befunden. In Berlin seien verschiedene Objekte observiert worden. Als B. in der Nacht zum Mittwoch eines der Objekte in Kreuzberg Richtung Neukölln verlassen habe, sei er festgenommen worden. Er soll einen gefälschten niederländischen Paß bei sich gehabt haben und trug eine Perücke. Anschließend seien mehrere Wohnungen durchsucht und Beweismittel beschlagnahmt worden. Zu den beschlagnahmten Gegenständen werden nach Polizeiangaben aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben gemacht. dpa