Änderungen angemahnt

■ Rheinland-Pfalz fordert: Lauschangriff nur bei dringendem Tatverdacht anordnen

Bonn (dpa) – Der rheinland- pfälzische Justizminister Peter Caesar (FDP) hat erneut Änderungen am Kompromiß von Koalition und SPD zum „großen Lauschangriff“ angemahnt. „Wir wollen durchsetzen, daß Priester, Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten nicht abgehört werden dürfen. Zudem soll der Lauschangriff nicht bei einfachem, sondern nur bei dringendem Tatverdacht angeordnet werden“, sagte Caesar. Erst nach Ende der Beratungen werde entschieden, ob Rheinland-Pfalz der geplanten Abhörmöglichkeit für Wohnungen zustimmt.

Der Gesetzentwurf, der neben dem „Lauschangriff“ eine schnellere Beschlagnahme mutmaßlicher Verbrechensgewinne und eine Verschärfung der Geldwäsche- Vorschriften vorsieht, ist in erster Lesung vom Bundestag beraten worden und beschäftigt jetzt die zuständigen Ausschüsse des Parlaments. Weil für die Wohnraumüberwachung Grundgesetz-Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) geändert werden muß, sind sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat jeweils Zweidrittelmehrheiten notwendig.

Der SPD-Parteirat hatte den Kompromiß am vergangenen Montag gebilligt. Im Bundestag zeichnete sich in der Diskussion über den Gesetzentwurf ab, daß die erforderlichen Stimmen erreicht werden. Das Ja des Bundesrats ist allerdings noch nicht gesichert. Wegen der ablehnenden Haltung der Grünen werden sich die rot-grünen Landesregierungen – eventuell künftig auch Hamburg – voraussichtlich der Stimme enthalten. Offen ist, ob die Bedenken Caesars und des Bremer Regierungschefs Scherf (SPD) gegen den Gesetzentwurf in den bevorstehenden Gesetzesberatungen beseitigt werden können und ob sie mit einem Nein im Bundesrat die von ihren Parteien ausdrücklich gewollten Änderungen verhindern werden. Kommentar Seite 12