Rechtschreibreform soll weiter gelten

■ Ministerpräsidenten wollen berechtigte Einwände berücksichtigen. Erstmals Klage gegen die Rechtschreibreform in der Schweiz

Stuttgart/Binningen (AP) – Die Ministerpräsidenten halten an der Einführung der Rechtschreibreform zum 1. August 1998 fest. Gleichzeitig wollen sie aber die berechtigten Einwände der Bevölkerung berücksichtigen und zu weiteren Veränderungen und Vereinfachungen der neuen Schreibregeln kommen.

Zum Abschluß der Jahreskonferenz der Regierungschefs zeigte sich der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel am Freitag davon überzeugt, daß die Einführung der Reform bis August kommenden Jahres einvernehmlich in ganz Deutschland, auch in Niedersachsen, erreicht wird. Niedersachsen hatte die Reform als bislang einziges Land nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vorläufig gestoppt. Nach Auffassung der Kultusminister, die sich auf einer Konferenz in Konstanz ebenfalls hinter die Neuregelung gestellt hatten, hat die Aussetzung keine Auswirkungen auf die anderen Länder.

Die 16 Regierungschefs wandten sich dagegen, die Inhalte der Reform durch ein Gesetz oder durch einen Staatsvertrag zu regeln. Die Sprache sei ein dynamischer Prozeß, der nicht per Gesetz verfestigt werden solle, sagte Teufel. Es sei ausdrücklicher Wunsch der Ministerpräsidenten, daß eine Arbeitsgruppe der Kultuminister alle Einwände gegen die neuen Regeln prüfen und bereits in den nächsten Wochen Ergebnisse vorlegen solle. Der CDU-Politiker sprach von einer „Mini-Reform, die keine gravierenden Auswirkungen haben wird“.

Anfang dieser Woche ist erstmals auch in der Schweiz eine Klage gegen die Rechtschreibreform eingereicht worden. Ein ehemaliger Landrat aus dem Kanton Basel-Landschaft verlangt darin die einstweilige Verfügung gegen die eingeleiteten Schritte, bis in Deutschland ein endgültiger Entscheid gefällt wird. Die für die Reform zuständige Erziehungsdirektorenkonferenz wird massiv kritisiert.