Freispruch dritter Klasse

Zum Lübecker Brandprozeß hat das Gericht nun die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Darin bezweifelt die Jugendkammer die Unschuld Safwan Eids  ■ Aus Hamburg Marco Carini

Knapp vier Monate nachdem das Lübecker Landgericht Safwan Eid vom Vorwurf freigesprochen hat, im Januar 1997 den Brand im Flüchtlingsheim Hafenstraße gelegt zu haben, sät die gestern vorgelegte schriftliche Urteilsbegründung der Jugendkammer erhebliche Zweifel an der Unschuld des Libanesen. Das für zehn HeimbewohnerInnen tödliche Feuer sei mit großer Sicherheit von einem oder mehreren Flüchtlingen gelegt worden, heißt es in der Begründung. Ob und in welcher Form Eid an der Brandstiftung beteiligt gewesen ist, sei jedoch nicht mehr feststellbar gewesen.

Vor allem Eids angebliche Äußerung „Wir waren es“ gegenüber einem Rettungssanitäter betrachte die Kammer als „Indiz für die Tatbeteiligung des Angeklagten im weiteren Sinne“. Das Gericht geht davon aus, daß Eid diesen Satz so gesagt hat. In der mündlichen Urteilsbegründung war noch von einem möglichen Mißverständnis über die gefallene Bemerkung die Rede gewesen. Ausdrücklich stellt das Gericht in seinem Urteil fest, daß die als Nebenkläger auftretenden HausbewohnerInnen sich mit dem Angeklagten teils solidarisiert hätten. So sei die Wahrheitsfindung nicht gefördert worden.

Die Nebenklägerfamilie el- Omari, die nach dem Freispruch Revision beantragt hatte, hat jetzt vier Wochen Zeit, ihre Anträge zu begründen. Einer ihrer Anwälte erklärte, seine Mandanten bestünden darauf, daß der Prozeß neu aufgerollt werde. Durch die Begründung gerät auch die Lübecker Staatsanwaltschaft aus dem Schußfeld.

Unmittelbar nach dem Freispruch für Eid hatte das Kieler Justizministerium angekündigt, es werde prüfen, „ob es zu Ermittlungspannen“ der Anklagebehörde „gekommen ist“. Von einem Rechenschaftsbericht der Lübecker Ermittler, zu dem sie bereits im Juli vom Kieler Justizministerium „gebeten worden“ waren, existiert aber bis heute keine einzige Zeile.

„Solange die schriftliche Begründung des Urteils nicht vorlag, hat eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft keinen Sinn gemacht“, bemerkte Ministeriumssprecher Christian Frank gegenüber der taz.

Nach dieser Urteilsbegründung dürfte sich das nicht geändert haben. „Der Vorwurf, die Anklage habe auf wackligen Beinen gestanden, ist jetzt entkräftet“, frohlockte gestern Staatsanwalt Michael Böckenhauer.