Teure Fata Morgana

■ Urteil: Stromkonzern RWE soll Gebühren für ungebautes AKW zahlen

Kassel (AP) – Ein Atomluftschloß aus den 70er Jahren droht für den RWE-Konzern teuer zu werden. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) muß der Stromriese 5,52 Millionen Mark Gebühren für das Genehmigungsverfahren des nie gebauten Blocks C des AKW Biblis an das Land Hessen überweisen. Die Genehmigung für den Bau eines dritten Kraftwerksblocks war erstmals 1975 beantragt worden.

Der Genehmigungsantrag war 1980 erneuert worden. Nachdem das Verfahren 14 Jahre geruht hatte, kündigte die hessische Atomaufsicht 1994 an, den Antrag ablehnen zu wollen. Daraufhin zog RWE den Antrag zurück. Gegen einen Gebührenbescheid über 5,52 Millionen Mark prozessierte der Konzern und verlor in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Der VGH bestätigte diese Entscheidung.

Die Richter erklärten, nach dem Atomgesetz sei die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung kostenpflichtig. Die Kostenpflicht entstehe schon mit der Bearbeitung eines Antrags, auch wenn dieser später zurückgenommen werde. Zudem habe RWE während des Genehmigungsverfahrens anstandslos einen Gebührenvorschuß von einer Million gezahlt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ der VGH Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Az.: 5 UE 4141/95)