Deutlich hinnehmbar

■ Verfahren gegen Stadtreinigung wegen Erhöhung der Müllgebühren

Wiederbeschaffungswert, Abzugskapital, kalkulatorische Zinsen – die RichterInnen am Hamburger Verwaltungsgericht behaupteten sich gestern bestens in der hohen Schule der Betriebswirtschaft für eingefleischte Bilanzjongleure. Der Grundeigentümerverband führt zwei Musterklagen gegen die Änderungen der Müllgebühren in den Jahren 1994 und 1996. Rund 50.000 HausbesitzerInnen hatten damals Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht vertagte gestern eine Entscheidung. Die Beschuldigte, die Hamburger Stadtreinigung, muß dem Gericht zunächst detaillierte Einblicke in ihre Bilanzen gewähren.

Die Müllabfuhr hatte vor drei Jahren einen neuen Tarif eingeführt. Danach mußten alle „Nutzungseinheiten“neben einer mengenabhängigen Gebühr auch einen Grundbeitrag von rund 100 Mark im Jahr bezahlen. Als eine Nutzungseinheit gilt ein Single-Haushalt genauso wie ein Bürokomplex oder ein Hotel. Dies verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, deutete das Gericht an. Der Unterschied in der Grundgebührenbelastung sei zwar „deutlich, aber hinnehmbar“.

Auch den Vorwurf, die fixen Grundkosten regten nicht zur Müllvermeidung an, wies das Gericht vorerst zurück. Der Festbetrag mache für Haushalte bis zu 30 Prozent der Rechnung aus – die übrigen 70 Prozent seien durch Abfallreduzierung jedoch zu drücken. In den kommenden Wochen wird das Gericht untersuchen, ob die Gebührenerhöhung um durchschnittlich 30 Prozent gerechtfertigt war. fis