Aufzug abgezogen

■ Die oberen Etagen der Uni sind für Behinderte seit kurzem unerreichbar

Je höher man im Hauptgebäude der Hamburger Universität steigt, desto „gesünder“werden die Studierenden. Unten, ins Erdgeschoß, gelangt noch jeder, ob mit Rollstuhl, Krücken oder ohne. Der erste Stock – auch kein Problem. Fahrstühle speien im Minutentakt StudentInnen aus. Die Vorlesungen im Hörsaal B in der zweiten Etage bleiben jedoch behindertenfrei. Um hierhin zu gelangen, brauchen Studierende und DozentInnen gesunde Beine: Der einzige Fahrstuhl, der sich bis oben streckt, funktioniert seit Tagen nicht mehr.

Denn der Aufzug muß repariert werden. 1908 wurde er gebaut, und ihn zu restaurieren würde die Hochschule rund 18.000 Mark kosten. Weil das weh täte, wurde der Fahrstuhl zunächst außer Betrieb genommen. Nach oben führen nur noch die Treppe und ein Lastenaufzug. Den Personen-Fahrstuhl habe ohnehin kaum jemand benutzt, argumentierte die Uni-Verwaltung. Ein leerer Fahrstuhl – Geldverschwendung.

„Die Hausmeister haben jedoch bestätigt, daß Bedarf vorhanden ist“, sagt Georg Brodmeyer, Öffentlichkeitsreferent des AStA, des Allgemeinen Studierenden-Ausschusses. Zum einen sind da die Behinderten, die oben Vorlesungen hören wollen oder an Kongressen teilnehmen. Außerdem muß unter dem Dach geputzt werden: mit Poliermaschinen, schweren Eimern und Müllsäcken. Kaum einE RaumpflegerIn kann ihre Ausrüstung in den obersten Stock schleppen, argumentiert Brodmeyer. „Es sind schon viele Leute zu uns gekommen und haben gefragt, was denn mit dem Fahrstuhl los ist.“

Nun will die Uni-Verwaltung „in den nächsten Tagen überprüfen, ob die Stillegung wieder aufgehoben wird“, erklärt Uni-Pressesprecher Klaus Tormier – obwohl Hochschul-Präsident Jürgen Lüthje dem Aufzug-Stopp zugestimmt haben soll.

Die Uni kann den Aufzug jedoch nur mit Genehmigung des Hamburger Amtes für Arbeitsschutz endgültig stillegen. „So ein Antrag liegt uns bisher nicht vor“, erklärte gestern ein Mitarbeiter gegenüber der taz. Ruht der Aufzug erst einmal mit amtlicher Zustimmung, dürfte es schwer sein, ihn wieder anzuwerfen. „Dann greift das Denkmalschutzrecht“für das geschützte Uni-Gebäude, fürchtet ASta-Sprecher Georg Brodmeyer – behinderte StudentInnen hin oder her. Judith Weber