Arbeitssenatorin Bergmann weist Vorwürfe zurück

■ Vom Rechnungshof gerügte Verschwendung von ABM-Geldern angeblich unvermeidbar

Arbeitssenatorin Christine Bergmann (SPD) hat gestern vor dem Parlament Vorwürfe des Rechnungshofes zurückgewiesen, wonach Beschäftigungsgesellschaften zwischen 1991 und 1994 öffentliche Gelder in Höhe von 1,27 Millionen Mark verschwendet haben. Sie rief in Erinnerung, daß 1990 innerhalb kürzester Zeit 25.000 zusätzliche ABM-Stellen geschaffen werden mußten, für die sieben Gesellschaften gegründet wurden. Einige der vom Rechnungshof beanstandeten Regelungen seien politisch gewollt gewesen. So habe es gar keine andere Möglichkeit gegeben als den Geschäftsführern West-Gehalt zu zahlen, obwohl sie im Ostteil der Stadt tätig waren. Für diese Aufgabe sei damals nur Westpersonal qualifiziert gewesen. Eine Entlohnung nach BAT Ost sei nicht infrage gekommen, weil es nur die Hälfte des Westgehalts betrug.

Auch die doppelte Besetzung der Geschäftsführerposten sei damals politisch gewollt gewesen. Im Fall des auf Kosten einer Beschäftigungsgesellschaft geleasten BMWs verwies Bergmann darauf, daß derzeit versucht werde, bei dem damals abgelösten Geschäftsführer den entstandenen Schaden von 25.000 Mark einzufordern. Bergmann räumte ein, sie fände die Personalunion zwischen den Geschäftsführern einer Beschäftigungsgesellschaft und privaten GmbHs, die für die Gesellschaft Aufträge ausführten, „nicht toll“. Das sei heute nicht mehr möglich.

Die grüne Abgeordnete Sibyll Klotz warf Bergmann vor, ihre Kontrollpflicht in eklatanter Weise vernachlässigt zu haben. Die Arbeitssenatorin habe Verflechtungen zugelassen, die eine Selbstbedienung ermöglicht hätten. Es müsse geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die PDS- Abgeordnete Carola Freundl bezeichnete die Vorgänge als „Vereinigungskriminalität.“ win