Bewährungsstrafe für angeblichen Sofawurf

■ Einziger Beweis: Die Aussage einer Polizistin, deren Angaben von Kollegen widerlegt werden

Fred P. hat schon öfter das Gefängnis von innen gesehen. Deshalb gab der 31jährige kurz vor Prozeßende eine Erklärung ab. Er stehe zwar weiterhin „zur Anarchie“, allerdings wolle er sie nicht mehr mit Gewalt durchsetzen. Richter Gerd-Rainer Berger kam trotzdem zu dem Schluß, Fred P. habe am Abend des 29. Juli 1997 ein Sofa aus dem 4. Stock eines ehemals besetzten Hauses in der Kreutziger Straße auf unten stehende Polizeibeamte geworfen. Nachdem die Polizei am Morgen des gleichen Tages mehrere besetzte Häuser in Friedrichshain geräumt hatte, war es zu einer Spontandemonstration gekommen.

Die Strafe von einem Jahr und vier Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Fred P. kam gestern nach drei Monaten U-Haft frei. Der einzige Beweis: Die Aussage einer Polizeibeamtin, die das Zimmer stürmte, als Fred P. angeblich gerade das Sofa aus dem Fenster geworfen haben soll. Doch deren Angaben wurden von Einsatzkollegen widerlegt beziehungsweise nicht bestätigt. Selbst ein Beamter, der zeitgleich mit ihr das Zimmer stürmte, hat kein Sofa fliegen sehen. Ebensowenig der Einsatzleiter, der draußen beim Wasserwerfer stand. Auch ein Polizeivideo habe, so der Einsatzleiter, kein Sofa gezeigt. Sämtliche Beweisanträge, unter anderem das Vorführen des Videos, waren abgelehnt worden.

Für Staatsanwältin Hagedorn gab es trotz der mageren Beweislage keinen Grund, an der Aussage der Polizeizeugin zu zweifeln. Richter Berger schloß sich dem an. Er hielt P. jedoch im Gegensatz zur Staatsanwältin für bewährungsfähig. Die U-Haft sei geeignet gewesen, ihm zu zeigen, „daß er nicht immer mit Gewalt durch die Wand gehen müsse“. Elke Eckert