Energierecht wird langsam reif

Bündnisgrüne fordern vor Zustimmung noch einige Änderungen. Aber die kleinen Stromeinspeiser werden schon jetzt besser bedient als vorgesehen  ■ Von Reiner Metzger

Berlin (taz) – Die grundlegende Neuregelung des deutschen Strommarktes ist gerade in der Endphase. Die Gebietsmonopole werden aufgehoben, große Kunden können ihren Stromversorger frei wählen. Für Privatkunden ändert sich allerdings zunächst wenig. Nächste Woche wird die Regierungskoalition dann ihre Endfassung durch den Wirtschaftsausschuß des Bundestages bringen. Gestern nun hat das Bündnis 90/Die Grünen eine durchwachsene, in der Tendenz aber durchaus positive Bilanz der Reform gezogen.

„Uns ist es gelungen, in den entscheidenden Punkten – mehr Wettbewerb und mehr Umweltschutz – Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Vorstellungen des Herrn Rexrodt durchzusetzen“, meinte gestern in Bonn Michaele Hustedt, umweltpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Bundestagsfraktion.

Einige der Verbesserungen: Alle, die liefern wollen, dürfen nun Strom in das Netz einspeisen, auch wenn sie selber keine Hochspannungsleitungen oder ähnliches besitzen – wichtig für die kleinen Erzeuger von Windkraft oder Solarzellen. Kommunen können die Durchleitung verweigern, wenn dadurch ihr Strom aus umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energieträgern verdrängt würde. Auch wird der Strom auf dem flachen Land nicht teurer werden als in dichtbesiedelten Gebieten. Lebensmittelabfälle dürfen nun in Biogasanlagen verwertet werden. Sie mußten bisher teuer als Sonderabfälle entsorgt werden. Damit erschließen sich die Biogas-Betreiber einen neue Geldquelle, und nebenbei wird die Qualität des Biogases besser.

Bevor die rot-grünen Länder im Bundesrat dem Gesetzentwurf der Regierung zustimmen, müssen aber noch einige Mindestforderungen erfüllt werden, so Hustedt: „Im Gesetz muß ein Festbetrag für die maximale Stromdurchleitungsgebühr stehen.“ Die Stromkonzerne sind dagegen, fordern aber das gleiche vom Gesetzgeber beim Telefonmarkt, wo sie gegenüber der Telekom die kleinen Fische sind. Auch die Möglichkeit, Stromerzeugung, Leitungen und Verteilung zu trennen, müßte geprüft werden. Unter anderem müßten auch wirkungsvollere Vorrangregeln für regenerativen Strom als bisher in das Regelwerk. Die Bundesregierung versucht allerdings, das Gesetz durch Tricks als „nicht zustimmungspflichtig“ durch den Bundesrat zu erklären. Dann könnte sie es in der derzeitigen Form mit ihrer Kanzlermehrheit im Bundestag beschließen. Kommentar Seite 12