■ 12 statt 23?
: Unendliche Bezirksreform

Mit dem „Gesetz zur Bildung der Einheitsgemeinde“ wurde im Oktober 1920 Groß-Berlin aus der Taufe gehoben — gegen den Widerstand der Konservativen. Der Grund: Die Eingemeindung galt nicht nur als „Verwaltungsreform“, sondern mit der Bildung von 20 Bezirken auch als Projekt der kommunalen Demokratisierung.

Nachdem zu DDR-Zeiten die Zahl der Bezirke auf 23 erhöht wurde, stand in der vergangenen Legislaturperiode erstmals eine Verringerung der Bezirke zur Debatte. Anlaß war der Fusionsvertrag mit Brandenburg vom 27. April 1995, in dem sich Berlin verpflichtete, eine solche Reform durchzuführen und dabei die Anzahl der Bezirke zu „überprüfen“.

Nach dem Scheitern der Länderfusion und der Neuauflage der Großen Koalition beschlossen SPD und CDU in der Koalitionsvereinbarung vom 25. Januar 1996, die Zahl der Bezirke vom Jahre 1999 an auf 18 zu reduzieren.

Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation beschloß der Senat auf seiner Sparklausur am 23. Oktober 1996 gar die Reduzierung der Bezirkszahl auf 12. Gleichzeitig regte sich an der Basis von SPD und CDU Widerstand. Viele Bezirksfürsten fürchten Machtverlust.

Während die CDU mit Ausnahme von Innensenator Schönbohm und Eberhard Diepgen die Bezirksgebietsreform weitgehend vor sich herschiebt, macht die SPD- Spitze die Reduzierung der Bezirke neben der Haushaltskonsolidierung zum Thema Nummer eins. Zunächst mit Erfolg: Am 24. Juni bestätigt der Koalitionsausschuß die Reduzierung auf 12 Bezirke ab 1999.

In der CDU mehren sich unterdes die Gegner der Zwölfer-Reduzierung. Nun ist nur noch von einer prinzipiellen Reduzierung der Bezirke die Rede. Ein Termin wird nicht mehr genannt. Kein Wunder, daß der CDU- Parteitag am Wochenende mit einem Formelkompromiß endete, der dem taktierenden Fraktionschef Klaus Rüdiger Landowsky näher kommt als Innensenator Schönbohm. wera