Die Nürnberger „Rassegesetze“

Das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ und das „Reichsbürgergesetz“ vom 15. November 1935 bildeten den Kern der „Rassegesetze“, mit denen die jüdischen deutschen Bürger und die „Zigeuner“ endgültig ausgegrenzt wurden. Wer von mindestens drei „volljüdischen“ Großeltern abstammte, galt als Jude und konnte die Reichsbürgerschaft nicht erhalten. Das Gesetz entwarf eine komplizierte, abstruse Kasuistik, welchem Grad an Diskriminierung die verschiedenen Arten von „Mischlingen“ zu unterwerfen waren. Durch die Rassegesetze wurden Eheverbote zwischen Juden und Ariern erlassen und der „außereheliche Geschlechtsverkehr“ zwischen ihnen mit schweren Strafen bedroht. Die „Nürnberger Gesetze“ kommentierten Wilhelm Stuckart und der notorische Hans Globke. Die beiden setzten dem Rechtsstaat die „harten, aber notwendigen Erkenntnisse von der naturgesetzlichen Ungleichheit und Verschiedenartigkeit der Menschen“ entgegen. Die „Nürnberger Gesetze“ stießen bei der deutschen Bevölkerung auf keinen nennenswerten Widerstand. Viele Juden fielen Denunziationen aus ihrer nächsten, „arischen“ Umgebung zum Opfer. Nach der Zuchthaushaft wurden sie der Gestapo überstellt, was KZ und nahezu sicheren Tod bedeutete. Zur nazistischen Rassengesetzgebung instrutiv: Michael Ley: „Zum Schutz des deutschen Blutes“. Philo-Verlagsgesellschaft, Bodenheim 1997 C.S.