Duldung für Flüchtlinge

■ Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt vor: Mehr Rechtssicherheit für Flüchtlinge

BosnierInnen, ExjugoslawInnen, VietnamesInnen und PalästinenserInnen, die bislang nur mit einer Grenzübertrittsbescheinigung leben, können hoffen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. September, wonach ihnen eine Duldung zusteht, solange sie nicht abgeschoben werden können, liegt seit Dienstag schriftlich vor. Für den Klagevertreter, Rechtsanwalt Dieter Kierzynowski, ist die Urteilsbegründung eindeutig: Die Ausländerbehörde habe nur die Wahl, die Flüchtlinge abzuschieben oder ihnen eine Duldung zu gewähren, erklärt er. Die Behörde könne die Erteilung einer Duldung an keine weiteren Bedingungen knüpfen.

Betroffen von der Regelung sind nach Schätzungen der Gewerkschaft der Polizei etwa 40.000 Menschen. Die Polizeigewerkschaft sieht eine Prozeßkostenlawine in zweistelliger Millionenhöhe auf das Land zurollen, weil etwa 15.000 Klagen auf Duldung beim Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht anhängig sind.

Die Innenverwaltung hat nach Angaben ihres Sprechers Thomas Raabe eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den Verwaltungen für Justiz und Soziales gebildet, die die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts berät. Die Arbeitsgruppe will nächste Woche bereits ein Zwischenergebnis vorlegen. Marina Mai