„Kampf um Abfälle“

■ Ressourcenschonung findet nicht oft statt / Öko-Firmen warten auf ihr Geschäft

Das vor einem Jahr in Kraft getretene neue Abfallrecht ist zum Nachteil der mittelständischen Entsorgungswirtschaft von Ländern und Kommunen unterlaufen worden, kritisiert Peter Menke-Glückert, Umweltexperte im Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW). Da die Abfallmengen bei den Kommunen zurückgegangen seien, hätten diese versucht, ihr Müllgeschäft und die Finanzierung ihrer Entsorgungsstrukturen gegen die private Konkurrenz weiter auf unlauteren Wegen zu erhalten. So seien Stadtwerke einfach in private Firmen umetikettiert worden. Dies habe den Verdrängungswettbewerb gegen Kleinunternehmen im Entsorgungssektor verstärkt.

Der Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sei bislang durch einen „Kampf um Abfälle“gekennzeichnet gewesen, bei dem Länder und Kommunen weniger Umweltschutz und Ressourcenschonung als vielmehr die Auslastung ihrer Müllanlagen im Blick gehabt hätten, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Walter Hirche (FDP). In den Ländern sei dabei versucht worden, Abfälle, die nach dem Gesetz eigentlich der Verwertung hätten zugeordnet werden müssen, kurzerhand durch Umdeklaration als „Abfälle zur Beseitigung“in die kommunale Entsorgung (Verbrennungsanlagen und Deponien) zu bringe. Innovative private Verwertungsverfahren seien dadurch von vornherein vereitelt worden.

Der BVMW sprach von einer enttäuschenden Bilanz des neuen Gesetzes. Mehr als drei Viertel der kleinen und mittleren Betriebe vermißten bisher eine positive Auswirkung auf ihre Geschäftstätigkeit. Der bürokratische Aufwand sei gestiegen und es herrsche Verunsicherung über die unterschiedliche Vollzugspraxis. dpa