Kommentar
: In Versuchung geführt

■ Sozialbehörde ließ Privatgeschäfte zu

Die bremischen Behörden werden derzeit von McKinsey angehalten, sich mit privaten Firmen zu vergleichen und wirtschaftlich neu zu organisieren. Während seit Jahren darüber mehr geredet als verändert wird, sind zwei Mitarbeiter der Sozialbehörde dabei, ihre dienstliche Arbeit privatgeschäftlich zu nutzen. Unter dem Strich trauen sie sich zu, durch Computer-Schulungen „in der Freizeit“an die 40.000 Mark mal eben nebenher zu verdienen. Pikanterweise fließt das Geld über einen nur kleinen Umweg aus der Behördenkasse in ihre private Tasche. Anders als durch diese Nebentätigkeit seien sie für ihren großen dienstlichen Einsatz nicht zu belohnen gewesen, sagt die Sozialbehörde dazu. Und sieht fürs erste kein Problem.

Mit Verlaub: So geht es nicht. Wenn die staatliche Behörde Kontrollinstanz sein soll, dann müssen die Kontrolleure jeden Anschein vermeiden, private Geschäfte mit den Kontrollierten zu suchen. Wenn die Nebentätigkeitsordnung irgend etwas unterbinden muß, dann das. Der Fall DIWO schreit nach Aufklärung und verweist auf ein Problem, auf das McKinsey hingewiesen hat: die Verquickung von Durchführungsaufgaben und hoheitlicher Kontrolle.

Die beiden Mitarbeiter der Sozialbehörde haben vielleicht wirklich außerordentlichen Einsatz gezeigt. Sie haben es verdient, daß man sie ordentlich und transparent dafür belohnt und nicht in Versuchung führt. Klaus Wolschner