Neues Ausländergesetz

Italien paßt sich dem Schengener Abkommen an. Bei Tumulten im Parlament wirft die Lega Nord mit Büchern  ■ Aus Rom Werner Raith

Die Auseinandersetzungen im italienischen Abgeordnetenhaus endeten mitunter in Tumulten. Die immer mal wieder rassistisch auftretenden Vertreter der Lega Nord bewarfen die mittlerweile um Multikulti bemühten Exfaschisten der Nationalen Allianz mit Büchern und anderen Gegenständen, weil die einer Änderung der Ausländergesetzgebung zugestimmt hatten.

Nach unzähligen Änderungsanträgen zur geplanten Angleichung an Schengen zeichnet sich mittlerweile folgendes Bild der „Neuordnung“ des Ausländerrechts ab: Wer ohne Aufenthaltsgenehmigung im Land angetroffen wird und nicht aus EU-Ländern stammt, wurde bisher lediglich mit Ausweisungpapieren versehen, aufgrund derer er innerhalb von 14 Tagen Italien in ein Land seiner Wahl zu verlassen hatte. Diese Regelung gilt nur noch für Personen, die glaubhaft machen können, daß sie bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Land waren. Personen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes eingereist sind, werden nach Schengener Vorschrift sofort in das Land zurückexpediert, aus dem sie eingereist sind. Die Lega Nord sieht in dieser Unterscheidung eine „De-facto-Amnestie“ für bereits länger im Lande lebende Illegale.

Widersprechen Illegale ihrer Ausweisung, werden sie zwangsweise in ein Ausländercamp verbracht. Innerhalb von 30 Tagen muß der Amtsrichter den Widerspruch bescheiden. Zusätzlich wird illegale Einwanderung nun auch noch zur Straftat: Wer innerhalb von fünf Jahren nach Ausweisung erneut illegal einwandert, wird mit Gefängnis zwischen zwei und sechs Monaten bestraft und danach sofort ausgewiesen.

Neu auch eine Art Denunzierungsbonus: Wer die Schlepper anzeigt, die ihn ins Land geschmuggelt haben, oder Arbeitgeber, die ihn schwarz beschäftigen, erhält eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Und schließlich erhält eine Aufenthaltserlaubnis auch, wer einen Bürgen vorweisen kann, der ihm Beschäftigung und Wohnung garantiert – der ist dann auch den Behörden gegenüber für die korrekte Abwicklung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich. Diese Erlaubnisse zielen vor allem auf saisonale Arbeit, etwa in der Landwirtschaft, wo zur Pflanz- und Erntezeit jeweils Zehntausende von Arbeitskräften vor allem aus Afrika und Asien eingesetzt werden. Wer in fünf aufeinanderfolgenden Jahren jeweils regulär saisonal beschäftigt war, erhält dann eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis.

Das Gesetz muß nun noch vom Senat gebilligt werden – wo durchaus neue Zusatzanträge durchkommen könnten, da sich die Haltung der Rechtsopposition mittlerweile wieder verhärtet. Wird das Gesetz auch nur in einem einzigen Satz geändert, muß es erneut vor das Abgeordnetenhaus: Ein Inkrafttreten ist vor 1998 daher nicht mehr zu erwarten. Sehr zum Mißvergnügen anderer Schengen- Staaten, die Italien schon seit jeher im Verdacht haben, die bisherige Liberalität gegenüber illegalen Einwanderern auch weiterhin aufrechterhalten zu wollen.