Polizisten freigesprochen

■ Gericht in Kattowitz fehlen genug Beweise für tödliche Schüsse auf streikende Bergleute

Warschau (AP) – Mit Freisprüchen mangels Beweisen ist gestern in Kattowitz der Prozeß gegen 15 Polizisten wegen der Erschießung streikender Bergleute im Jahre 1981 zu Ende gegangen. Den Angeklagten war vorgeworfen worden, nach Verhängung des Kriegsrechts am 13. Dezember auf protestierende Bergleute in zwei Zechen der oberschlesischen Stadt geschossen und dabei neun von ihnen getötet zu haben.

Das Gericht kam in der Begründung des vom Publikum mit Unmut quittierten Urteils zu der Auffassung, daß den Angeklagten nicht nachzuweisen sei, daß sie die tödlichen Schüsse abgefeuert hatten. Angehörige der Opfer und Solidarność-Aktivisten im Gerichtssaal reagierten bei der Urteilsverkündung mit Rufen wie „Schande, Schande.“ In Danzig nannte der frühere Solidarność-Vorsitzende Lech Walesa das Urteil „skandalös“. „Wenn Leute getötet werden, muß jemand dafür verantwortlich sein“, sagte Walesa.

Drei Tage nach Verhängung des Kriegsrechts hatten in Kattowitz Hunderte Bergleute zwei Zechen besetzt, um gegen die Verhaftung der Solidarność-Führung und die Suspendierung maßgeblicher Bürgerrechte zu protestieren. Militär und Bereitschaftspolizei ging mit Schußwaffen gegen die Kumpel vor. Dabei starben neun Demonstranten, 25 wurden verletzt.

Die Verteidiger der Polizisten hatten argumentiert, nicht die Befehlsempfänger, sondern die Befehlsgeber sollten vor Gericht gestellt werden. Seit dem Ende der kommunistischen Herrschaft 1989 wurde keiner der führenden Vertreter der damaligen Regierung wegen Vergehen unter dem Kriegsrecht verurteilt.