Plicht zu prüfen

Der Kieler Energiestaatssekretär Willfried Voigt (Die Grünen) fordert von der Bundesregierung, verbindliche Vorschriften für sogenannte „Periodische Sicherheitsüberwachungen“(PSÜ) der Atommeiler festzulegen. Diese Überprüfungen sollen alle zehn Jahre stattfinden. Es handelt sich dabei um eine reine Datenauswertung: Betreiber und Aufsichtsbehörden analysieren die Betriebs- und Kontrolldaten der vergangenen zehn Jahre.

Bei der periodischen Überwachung geht es, anders als bei laufenden Kontrollen und anders als bei der jährlichen Revision, nicht nur um den aktuellen technischen Zustand der Anlage. Mit einer standardisierten PSÜ soll es auch möglich werden, AKWs untereinander zu vergleichen. Die Überprüfung kann zudem bislang unbekannte Zusammenhänge innerhalb des Datenmaterials eines AKWs zu Tage fördern.

Die Bundesregierung hat Anfang des Jahres „Leitfäden“zur Durchführung periodischer Sicherheitsüberwachungen erlassen. Diese Vorgaben sind „wenig präzise“, urteilt Roland Bähr, Atomexperte beim Öko-Institut Darmstadt. Und, noch ärgerlicher für das rot-grüne ReRegierungsbündnis in Kiel: „Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer PSÜ besteht nicht“, stellt Klaus-Dieter Bandholz klar, Gutachter des Ingenieur-Büros Energie Systeme Nord.

Seit „Erfindung“der PSÜ im Tschernobyl-Jahr 1986 behelfen sich die meisten Bundesländer mit einem Trick: Sie schreiben den AKW-Betreibern die Überwachung in der Betriebsgenehmigung vor. War die Anlage schon zuvor genehmigt, haben die Länder meist keine Chance, die PSÜ nachträglich zu verankern.

Das Kieler Energieministerium wertet zur Zeit 25 Aktenordner voller Brokdorf-Daten aus. Nächstes Jahr ist Krümmel an der Reihe – der Meiler ging zwar 1985 in Betrieb, die endgültige Genehmigung lag jedoch erst 1988 vor. Der Uralt-Reaktor Brunsbüttel braucht eine Überprüfung indessen nicht zu fürchten – sie ist in seiner Genehmigung nicht vorgeschrieben. fis