Unklarheiten bei Claritas

■ Zum drittenmal in diesem Jahr schnüffelt eine bundesweite Haushaltsbefragung nach persönlichen Konsumentendaten. Datenschützer vermuten Adressenfirmen im Hintergrund

Wie hoch ist ungefähr Ihre monatliche Telefonrechnung? Und Ihre Miete? Möchten Sie nächstes Jahr Ihr Geld in Aktien oder vielleicht in Immobilienfonds anlegen? Flächendeckend sind die BerlinerInnen in den letzten Tagen per Postwurfsendung von Frau Melanie Rolf freundlich aufgefordert worden, doch bitte diese und viele andere Fragen zu beantworten. „Namhafte Markenhersteller, Firmen und Organisationen“ hätten sie, die Firma Claritas Deutschland aus Neu-Isenburg, beauftragt, Verbraucher über ihr Konsumverhalten zu befragen. Datenschützer raten dazu, die Bögen unbeantwortet in den Papierkorb zu werfen.

Die Aktion ist bundesweit die dritte dieser Art in diesem Jahr. Ein Firma namens „Calyx GmbH“ aus Köln und die „INFAS Lifestyle AG“ haben ihr Glück bereits im Februar mit bundesweiten Befragungen versucht. Damals vermutete der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka, Calyx werde die Adressen zu Werbezwecken an einen Adreßhändler verkaufen. Die Verbraucherzentrale warnte vor Vertreterbesuchen und überquellenden Briefkästen. Der Anfangstext der Calyx- Umfrage entspricht genau dem der Claritas-Umfrage. Dana Savasman von der frisch eingerichteten Kundenbetreuung von Claritas findet daran zunächst nichts Besonderes. Nein, sie hätten nichts mit der Firma zu tun, das sei reiner Zufall. Auf Nachfrage fällt ihr jedoch ein, daß im Laufe des Jahres Calynx mit Claritas „verschmolzen“ sei.

Claritas erläutert im Anschreiben, die „Angaben werden auch anderen angesehenen Organisationen und Unternehmen zur Verfügung gestellt“. Diese Praxis ist kein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, erklärt Claudia Schmid von der Pressestelle des Datenschutzbeauftragten. Bei Claritas sei vom Bundesdatenschutzamt in Darmstadt trotzdem Einspruch erhoben worden. Unzulässig sei, daß der Zweck der Befragung icht hinreichend erklärt sei und die schriftliche Einwilligung zur Weitergabe der Daten fehle. Dazu eine „Klarstellung“ der Firma: Solange die datenschutzrechtlichen Fragen noch nicht „in vollem Umfang“ geklärt seien, werde man die Angaben aus der Novemberumfrage „nicht personenbezogen für Werbezwecke verwenden“, sondern „ausschließlich anonymisiert zu statistischen Zwecken“. Elke Eckert