Betr.: Ehrhart Körting

Ehrhart Körting kehrte als Jurastudent in den 60er Jahren nach Berlin zurück. Aufgewachsen war der gebürtige Berliner in Bad Harzburg. Die juristische und politische Laufbahn des 55jährigen ist beachtlich: Nach seiner Tätigkeit als Staatsanwalt im bayerischen Justizministerium 1969/70 kehrte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht nach Berlin zurück. Nach seiner Promotion wechselte er als Richter an das Verwaltungsgericht.

Kommunalpolitisch war er seit 1979 in Charlottenburg tätig, zunächst als Bau- und Bildungsstadtrat, später als Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung und SPD-Kreisvorsitzender. 1989/90 gehörte er zu Zeiten der rot-grünen Regierung dem Abgeordnetenhaus an. In der Wendezeit arbeitete er an zahlreichen Gesetzentwürfen für das zusammenwachsende Berlin mit. 1990 kandidierte der Vater von fünf Töchtern nicht erneut, um mehr Zeit für seine Familie zu haben. 1992 wurde er zum Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichtes gewählt. Das spektakulärste Urteil, an dem er während seiner fünfjährigen Amtszeit mitwirkte, war die Freilassung von Erich Honnecker im Januar 1993. Körting gehört eher zu den nachdenklichen und ausgleichenden Zeitgenossen und pflegt ein Hobby, das Geduld und Akribie erfordert: Er übertrug die Eiderstädter Kirchenhistorie, eine altdeutsche Handschrift aus dem Jahre 1742, die er samt Erläuterungen veröffentlichte. Was ihn daran fasziniert? „Ich habe Spaß an Historie. Alte Schriften zu lesen, relativiert das Weltbild. Man verliert etwas an Aufgeregtheiten.“ winFoto: Bernd Hartung