Parlamentsreform nur im Schmalspurformat

■ Von der groß angekündigten Parlamentsreform bleibt nur eine geringfügige Verringerung der Abgeordneten, weil die CDU blockiert. Grüne gegen zweiten stellvertretenden Bürgermeister

Von der Parlamentsreform ist nichts übriggeblieben als eine Verringerung um etwa 20 Abgeordnete. Mehr konnte die SPD-Fraktion der CDU nicht abringen. Statt derzeit 206 Abgeordneten, dürften es – auf Basis des Wahlergebnisses von 1995 – in der nächsten Legislaturperiode noch 186 sein. Das bescheidene Ergebnis steht in umgekehrter Relation zur Beratungsdauer: Im Sommer 1996 wurde das Reformprojekt in Angriff genommen. Nach anderthalb Jahren schritt das Parlament gestern immerhin zur ersten Lesung, mit einer Verabschiedung ist erst im Frühjahr nächsten Jahres zu rechnen.

Das Reförmchen der Koalitionsfraktionen stößt bei der Opposition auf heftige Kritik: Die Grünen hatten sich für eine Verkleinerung auf höchstens 150 Abgeordnete eingesetzt. Derzeit gehören dem Parlament laut Gesetz „mindestens 150 Abgeordnete“ an. Doch wegen der zahlreichen Direktmandate der PDS fallen dieser mehr Sitze zu, als ihr nach dem Wahlergebnis zustehen. Um dies aufzufangen, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. An dieser Zuwachsrate ließe sich nur etwas ändern, wenn das Verhältnis von Direktmandaten zu Listenmandaten von derzeit 60 zu 40 Prozent auf 50 zu 50 Prozent verringert würde. Doch dies ginge zu Lasten der CDU, die bei der letzten Wahl 51 Direktmandate gewann. Die PDS lag mit 34 Direktmandaten an zweiter Stelle. Die SPD holte 3, die Grünen 2 Direktmandate.

Auch die SPD hatte sich dafür ausgesprochen, nur die Hälfte der Sitze durch Direktmandate zu vergeben, doch dies ließ sich gegen die CDU nicht durchsetzen. Der radikale SPD-Parteitagsbeschluß vom Frühjahr diesen Jahres, wonach das Parlament auf 100 Abgeordnete verkleinert werden sollte, war damit ein Fall für den Reißwolf.

Unzufrieden sind die Grünen auch mit der Schmalspurvariante der Parlamentsreform. Die von ihnen als zu großzügig kritisierte Altersregelung für die Abgeordneten bleibt unangetastet. Nicht einmal die Trennung von Amt und Mandat ist vorgesehen: Regierungsmitglieder können auch weiterhin Abgeordnete sein und sollen sich damit selbst kontrollieren.

Zu dem Paket von Gesetzesänderungen gehört auch die Verkleinerung des Senat ab 1999. Hier setzte die SPD gegen den Koalitionspartner durch, daß statt zehn SenatorInnen künftig nur noch höchstens acht die Stadt regieren. Als Zugeständnis an die CDU erhält der Regierende Bürgermeister ab 1999 einen zweiten Senator als Stellvertreter, um ihn von Repräsentationsaufgaben zu entlasten. Die Grünen halten den mit 1.304 Mark zusätzlich dotierten Posten für überflüssig. Außerdem kritisierte die Abgeordnete Renate Künast, daß die Zahl der Staatssekretäre nicht verringert werde. Die SPD hält zwar an dem Grundsatz von einem Staatssekretär pro Senator fest, doch auch das ist mit der CDU nicht zu machen. Dorothee Winden