Schneller altern auf griechischen Dokumenten

Freiburg (taz) – Griechische ArbeitsimmigrantInnen können weiterhin – wenigstens auf Papier – schnell altern. Dies folgt aus einem gestern gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg. Die Änderung des Geburtsdatums durch griechische Gerichte darf von deutschen Behörden nur dann ignoriert werden, wenn sie „konkrete“ Anhaltspunkte für einen Schwindel haben (Az: C-336/94). Deutschen Rententrägern war aufgefallen, daß „in Hunderten von Fällen“ griechische ImmigrantInnen am Ende ihres Arbeitslebens von griechischen Gerichten ihre Geburtsurkunde ändern, wofür schon die Aussage von zwei Zeugen genügt. Der EuGH urteilte jetzt vermeintlich im Sinne der Rententräger. Da es keine EU-Regelung über das Personenstandswesen gebe, so das Urteil, müsse Deutschland griechische Urkunden nicht umstandslos anerkennen. Dann aber schuf das EU-Gericht ein großes Schlupfloch: Denn die Richtigkeit dieser Papiere dürfe nur „durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte“ in Frage gestellt werden. Da konkrete Indizien jedoch in der Regel fehlen, dürfte sich in der Praxis nicht viel ändern. chr