Hitler-Büste ist Staatseigentum

■ Richter billigt Beschlagnahme der Staatsanwaltschaft

Die Beschlagnahmung einer zur Versteigerung stehenden Hitlerkopf-Büste des Bildhauers Arno Breker durch die Bremer Staatsanwaltschaft hat zu einem überraschenden richterlichen Beschluß geführt. Ein Richter hat die Aktion mit der Begründung bestätigt, daß Porträt des Hitlerkopfes sei vermutlich Eigentum der Bundesrepublik, teilte die Justizpressestelle mit. Die Büste war „unter dem Verdacht“konfisziert worden, möglicherweise ein verbotenes „Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation“zu sein.

Die Büste habe offenbar in der Berliner Reichskanzlei gestanden und dem Deutschen Reich gehört, heißt es in der richterlichen Begründung. Da über einen Verkauf des Kunstwerks nichts bekannt sei, sei sie im Wege der Rechtsnachfolge in das Eigentum der Bundesrepublik übergegangen.

Bereits im November hatte die Staatsanwaltschaft die Büste bei dem Bremer Auktionshaus Bolland & Marotz im Fedelhören beschlagnahmt. Der Kopf sollte dort im Auftrag eines Hamburger Antiquitätenhändlers versteigert werden. Eine andere Händlerin hatte nach Lektüre des Kataloges Anstoß an der Büste genommen und die Polizei benachrichtigt. Einen Tag, nachdem die taz über das Thema berichtet hatte, schritten die Staatsanwälte ein. dpa