Konfusion nach Urteilsspruch

In den FDP-Landesverbänden herrscht Ratlosigkeit nach der Gerichtsentscheidung, 10,5 Millionen Mark zurückzuzahlen. Imageschaden bei Spendern  ■ Von Severin Weiland

Berlin (taz) – Der Geschäftsführer der rheinland-pälzischen FDP, Josef Becker, gab sich ironisch. Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, wonach die Bundespartei 10,5 Millionen Mark an staatlichen Zuwendungen aus der Parteienfinanzierung an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen muß, könnte zu einem Motivationsschub der Mitglieder führen: „Nach dem Motto, eine Runde machen wir noch, aber die dann richtig.“

In Nordrhein-Westfalen, mit 16.000 FDPlern der stärkste Landesverband, wird über eigenständig finanzierte „Ergänzungsmaßnahmen“ für den Wahlkampf der Bundespartei nachgedacht. Offen ist, wie und in welcher Form. Vor allem aber: mit wessen Hilfe. Ratlos blicken die Landesschatzmeister nach Bonn. Dort wollen sie am Freitag von Bundesschatzmeister Hermann Otto Solms wissen, wie es weitergeht. Solms steht unter Druck – schließlich hatte er bei der Beantragung des Bundeszuschusses einen Formfehler begangen, der nun zum Gerichtsurteil führte.

Weil die Bundespartei nun statt zwölf nur noch sechs Millionen Mark für den Bundeswahlkampf ausgeben kann, ist sie um so mehr auf die Hilfe der Landesverbände angewiesen. Die FDP in Rheinland-Pfalz hat schon einmal ein Angebot gemacht. „Unter Umständen“ werde man auf 120.000 Mark verzichten, die seinem Landesverband von der Bundespartei zustünden, sagt Geschäftsführer Becker.

Das wird für viele Landesverbände angesichts knapper Kassen wohl kaum leistbar sein. Im Gegenteil: Gerade die finanziell klammen Liberalen in Hamburg und Bayern hatten darauf gesetzt, von der Mutterpartei unterstützt zu werden. Für den Berliner Landeschef Martin Matz ist eine selbstverordnete Askese kaum vorstellbar. Um 10,5 Millionen Mark auszugleichen, müßten 16 Landesverbände „auf Jahre hinaus auf Mittel der Bundes-FDP verzichten“. Verheerend sind die psychologischen Effekte, die das Urteil bei Spendern auslösen wird. Einige Landesverbände haben sich bemüht, ihre eigenen Schulden abzubauen. Die Berliner FDP etwa, vor knapp zwei Jahren noch mit 800.000 Mark belastet, hat seit geraumer Zeit keinen hauptamtlichen Geschäftsführer mehr. Öffentlichkeitsarbeit wird nur noch minimal betrieben. Die Schulden konnten so auf 350.000 Mark zurückgeführt werden. Das jetzige Urteil, sagt Matz, sei „ärgerlich“. Denn eigentlich habe man den Spendern signalisieren wollen: „Seht her, wir haben unseren Teil geleistet.“