CDU muß ihre Abweichler ertragen

■ Stadtverordneter klagte erfolgreich gegen seinen Ausschluß aus der Fraktion

Nordwalde. Ein CDU-Stadtverordneter, der in Nordwalde (Kreis Steinfurt/Nordrhein-Westfalen) einen Antrag der SPD zum Haushaltsplanentwurf der Fraktionen von CDU und FDP unterstützt hatte, durfte wegen dieses Verhaltens nicht aus der CDU-Fraktion ausgeschlossen werden. Das hat am Freitag die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster entschieden (Aktenzeichen: 1 K 1280/97). Die CDU-Fraktion hatte dem Parteifreund „Vertrauensbruch“vorgeworfen.

Die Richter gaben dem Kommunalpolitiker Recht, der auf Fortbestand seiner Zugehörigkeit zur CDU-Fraktion geklagt hatte. Wie es zur Begründung hieß, hätte die Fraktion ihre Vorwürfe nicht beweisen können. Insbesondere die Behauptung, der Kläger hätte die Fraktion über die von ihm beabsichtigte Abstimmung bis zum Schluß im Unklaren gelassen, sei nicht zu erhärten gewesen. Vielmehr sei davon auszugehen, daß der Fraktionsvorsitzende spätestens in einer Sitzungsunterbrechung über die Einwände des Kollegen informiert worden wäre. Damit habe er – so die Kammer – „hinreichend zu erkennen gegeben“, daß er eine bestimmte Ratsentscheidung „nicht mittragen“werde.

Nach Angaben des Gerichts haben Fraktionen beim Ausschluß eines Mitgliedes zwar „einen Ermessens- und Entscheidungsspielraum“. Dieser Spielraum könne aber nur dann rechtmäßig genutzt werden, wenn er von beweisbar richtigen Sachverhalten ausgehe.

dpa