Ist Griefahn eine Verfassungsfeindin?

■ Grüne in Niedersachsen verlangen Rücktritt der Umweltministerin

Hannover (taz) – In Bedrängnis geraten ist die niedersächsische Umweltministerin Monika Griefahn durch ihren Vertrag mit der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), der der GNS die letzte Genehmigung für die Pilotkonditionierungsanlage Gorleben zusichert. In einer Landtagsdebatte begründete die Grünen-Abgeordnete Rebecca Harms einen Entlassungsantrag gegen Griefahn mit der Rechtswidrigkeit dieses Vertrags. Sie konnte sich dabei auf ein Gutachten des Berliner Rechtsanwalts Reiner Geulen stützen, der jahrelang selbst Griefahn in atomrechtlichen Fragen beraten hatte.

Nach Auffassung von Geulen steht der Vertrag, mit dem sich die GNS ihrerseits verpflichtet, eine 15-Millionen-Schadensersatzforderung gegen das Land ruhen zu lassen, im Widerspruch zu einer Reihe von Atomrechtsentscheidungen des Bundeverfassungs- und des Bundesverwaltungerichts.

In dem Vertrag verpflichtet sich Griefahn etwa, im Genehmigungsverfahren für die Pilotkonditionierungsanlage (PKA) keine Zweitgutachter hinzuzuziehen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat sie demgegenüber alle vertretbaren wissenschaftlichen Meinungen zu berücksichtigen.

Harms verwies weiter darauf, daß nach dem Krümmel-Urteil des Bundesverwaltungerichts eigentlich das Genehmigungsverfahren für die Pilotkonditionierungsanlage völlig neu aufgerollt werden müßte. In den zwölf Jahren Bauzeit habe sich der Zweck der PKA vollkommen gewandelt. Sie solle heute nicht mehr der direkten Endlagerung von abgebrannten Brennelementen, sondern nur noch als Servicestation für das Gorlebener Zwischenlager dienen. Das Krümmel-Urteil verlange bei allen Änderungen von Atomanlagen, die Sicherheitsaspekte der Genehmigungsvoraussetzungen berührten, ein erneutes Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Wenn die Beamten des niedersächsischen Umweltministeriums also vertragsentsprechend handeln würden, setzten sie sich damit der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Jürgen Voges