„Eine schier erbarmungslose Tat“

■ Staatsanwalt plädiert im Natalie-Prozeß für lebenslange Haft und besondere Schwere der Tat

Augsburg (taz) – Im Prozeß gegen den 29jährigen Armin Schreiner, den mutmaßlichen Mörder der siebenjährigen Natalie Astner, wurden gestern die Plädoyers gehalten. Wie erwartet forderte Chefankläger Jörg Hillinger eine lebenslange Haftstrafe und beantragte darüber hinaus, die besondere Schwere der Schuld im Urteil zu vermerken. Damit würde eine Haftentlassung nach 15 Jahren erschwert.

Armin Schreiner sei ein Mann, der seine Probleme mit erwachsenen Frauen auf eine gemeingefährliche Weise ausgelebt habe. „Er vergriff sich an einem Kind, das gar nichts dafür kann.“ Schreiner habe die kleine Natalie mißbraucht, gedemütigt und „letztlich wie ein Stück Holz weggeworfen“. Als das Mädchen dem Peiniger in die Augen sah, habe er ihren Kopf fünf-, sechsmal gegen einen Baum geschlagen, und nachdem das Kind immer noch atmete, hätte er es in den Lech geworfen mit der Absicht, es zu ertränken. Hillinger betonte allerdings, an das zuweilen aufgebrachte Publikum im Gerichtssaal gewandt: „Hier sitzt keine Bestie vor uns, sondern ein Mann, der zerrissen ist zwischen dem, was er will, und dem, was er kann.“

Marion Zech, die Anwältin der Familie Astner, schloß sich in ihrem Plädoyer den Forderungen des Staatsanwalts in vollem Umfang an. „Mit schier erbarmungsloser Brutalität“ habe Armin Schreiner ein lange hingezogenes Tatgeschehen zu verantworten. Schon während der Fahrt hätte er sich eines Besseren besinnen und von dem Vorhaben ablassen können. Doch er habe seinen Vorsatz, ein Kind zu mißbrauchen, auf grausige Weise in die Tat umgesetzt. Hier habe man es mit einer „lebenden Zeitbombe“ zu tun, was die Gutachter bestätigt hätten.

Reglos verfolgte der angeklagte Armin Schreiner die Plädoyers des Staatsanwalts und der Nebenklägerin. Er zeigte auch keine Reaktion beim Plädoyer seines Verteidigers Christoph Lang, der überraschend keinen eigenen Strafantrag stellte. Lang hob deutlich hervor, er sei sich mit dem Staatsanwalt und der Nebenklägerin einig, was die Einschätzung der Tat als Mord und die Verdeckungsabsicht angehe. Heute um 10 Uhr wird das Urteil gesprochen. Klaus Wittmann