Ausstiegsorientierte Qualitätskontrolle

■ Hamburger Methadonprogramm wird auch 1998 fortgesetzt

Der Hamburger Methadonvertrag wird fortgesetzt. Die Richtlinien, nach denen HeroinkonsumentInnen in das Substitutionsprogramm aufgenommen und behandelt werden, bestehen auch im kommenden Jahr unverändert fort. Darauf verständigten sich nun die Hamburger Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, der Apothekerkammer und der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS).

Wenn auch die Richtlinien unverändert bleiben, so birgt der Vertrag doch eine Neuerung, auf die vor allem die Krankenkassen Wert legten: Sie können von den ÄrztInnen Auskunft über die Methadonbehandlung einzelner PatientInnen verlangen. Die MedizinerInnen müssen den Verlauf und die „Erfolgsaussichten“der Substitution beschreiben. „Methadon soll keine dauerhafte Ersatzdroge sein, sondern ausstiegsorientiert gegeben werden“, erklärt Petra Bäuerle, Sprecherin der BAGS.

Mit Hilfe der Befragung, so Karen Walkenhorst vom Verband der Ersatzkassen, sollen die Fälle ausgesiebt werden, in denen Methadon „nicht mehr sinnvoll ist“. Das sei etwa der Fall, wenn jemand nur unregelmäßig bei seinem Arzt erscheint oder sich über Methadon seine Basisversorung sichere und nebenbei andere Drogen konsumiere. Sie bezeichnet die Neuerung als „Qualitätskontrolle“.

KonsumentInnen werden in Hamburg einerseits nach den bundesweiten NUB, den „Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“, andererseits nach einem eigenen „Hamburger Weg“ins Methadonprogramm aufgenommen. Sie müssen eng festgelegte Kriterien erfüllen. Die UnterzeichnerInnen des Hamburger Methadonvertrags hoffen, daß die NUB-Richtlinien 1998 überarbeitet werden, so daß sich ein Sonderweg erübrigt. Ein erster Schritt: Der Bundesrat beschloß gestern, die Vergabepraxis von Methadon zu vereinfachen. Dadurch kann Methadon beispielsweise künftig stabilisierten Patienten für sieben Tage mitgegeben werden. Elke Spanner