■ Kurz gemeldet
: Freistellungen sind kostenlos

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß Banken für die Verwaltung oder Änderung von Freistellungsaufträgen zur Vermeidung von Zinsabschlagsteuern keine Gebühren verlangen dürfen. Kunden könnten unter Hinweis auf das Urteil (Az. XI ZR 269/96 und XI 279/96) seit 1993 gezahlte Gebühren zurückverlangen, berichtete die Zeitschrift test. alo