Kein Sperrmodul für Fernseher

■ Schulen müssen jährlich 850.000 Mark Gebühren für Fernseher zahlen, obwohl sie diese fast nur zum Abspielen für Videos benutzen. Befreiung nur möglich, wenn Empfangsteil zerstört wird

Ein „Fernsehempfang-Sperr- modul“ könnte die Rettung bringen: Allein für das Jahr 1996 mußten die Berliner Schulen exakt 849.612 Mark und 64 Pfenning Hörfunk- und Fernsehgebühren zahlen. Das hat jetzt eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt ergeben.

Schauen LehrerInnen und SchülerInnen etwa regelmäßig Glotze? Ziehen sie sich in der Mittagspause etwa immer öfter eine Soap opera oder Talkshow rein oder schauen nach Dienstschluß noch einen netten Krimi (natürlich zu Studienzwecken)? Wohl kaum, aber – so hat die Schulverwaltung recherchiert –, auch für Fernsehgeräte, die überwiegend zum Abspielen von Videoaufzeichnungen benutzt werden, muß die Gebühr bezahlt werden. Das betrifft immerhin 90 Prozent der Geräte.

Der findige CDU-Abgeordnete schlug deshalb vor, wegen der hohen Kosten ein „Fernsehempfang- Sperrmodul“ in die Fernseher einzubauen. Denn eine Gebührenbefreiung durch die Gebühren-Einzugszentrale ist nur dann möglich, wenn der Empfangteil „dauerhaft, nicht ohne weiteres reversibel, stillgelegt wird.“ Doch leider ist ein Sparmodul nach Angaben der Schulverwaltung bisher noch nicht entwickelt, das hätte die Anfrage bei „einschlägigen Fachfirmen“ ergeben. Die Schulen müssen also notgedrungen weiter für Fernseher zahlen, die sie nur als Videovorführgeräte benutzen.

Fernsehgeräte mit Empfangsteil sind nach Ansicht von Schulsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) dennoch nötig: Für die Aufzeichnung von Schulfernsehsendungen und für den Einbezug aktueller Sendungen in den Unterricht. Schulfernsehen gibt es schon seit 27 Jahren und wird immer noch werktäglich in den dritten Programmen ausgestrahlt. Die SchülerInnen bilden sich über die „Mittelalterlichen Buchkultur“ bis zum „Tatort Umwelt“ weiter.

Damit die Gebühren in Zukunft wenigstens ein wenig gesenkt werden können, schlägt die Senatorin vor, daß jede Schule höchstens ein oder zwei Fernseher mit gebührenpflichtigem Empfangsteil betreiben soll. Damit die Schulen zukünftig dennoch nicht unter Monitorschwund leiden, soll nach Vorstellung von Stahmer „Videoplayer und Monitore“ angeschafft werden, für die keine Gebühren gezahlt werden müssen. Wieviel diese dann allerdings kosten und was mit den restlichen Fernsehern mit Empfangsteil passieren soll, hat sie nicht verraten. Oder ist die Entwicklung eines Fernsehempfang-Sperrmoduls vielleicht doch billiger? nau