Münchens Law and order

■ Ein Bürger, der Obdachlosen Geld gab, wurde von der Münchener Polizei kontrolliert

Berlin (taz) – Wer in München Obdachlosen ein paar Mark spendiert, muß damit rechnen, polizeilich kontrolliert zu werden.

In einer Antwort auf eine Anfrage der bündnisgrünen Abgeordneten im Bayerischen Landtag, Irene Maria Sturm, rechtfertige jetzt das bayerische Innenministerium das Vorgehen von Polizeibeamten gegen einen 33jährigen Fotografen.

Anfang Dezember war Olaf S. im Untergeschoß am Stachus mit seiner Freundin flaniert und hatte einer Gruppe Obdachloser ein paar Mark in die Hand gegeben. Obwohl er sich bei einer kurz darauf folgenden Polizeikontrolle sofort per Personalausweis auswies – was selbst die Beamten bestätigten –, wurde er prompt mitgenommen. In einem gesonderten Raum unter dem Stachus wurden seine Daten per Computer abgeglichen. Für den bayerischen Innenstaatssekretär Hermann Regensburger (CSU) ist das Verhalten der Beamten gerechtfertigt. Durch den Vorgang des Spendens habe für die Polizisten der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach der „Stachusbauwerksatzung“ bestanden. Auch sei der Mann den Beamten nicht als Obdachloser bekannt gewesen. Zu gut deutsch: Da Betteln im Stachus nicht erlaubt ist, wird also selbst zum Obdachlosen, wer sich in ihrer Nähe aufhält. Severin Weiland