Krabbelwahlrecht

Ein Wahlrecht von Geburt an möchte Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) in Deutschland durchsetzen. Politisch werde die junge Generation mit allen möglichen Entscheidungen belastet – wählen dürfe sie aber nicht, erklärte die Senatorin gestern. Jetzt will sie das Thema Kinderwahlrecht in den Hamburger Senat einbringen. Juristisch sieht die 61jährige dabei kaum Probleme, schließlich könnte ja „ein Baby auch Hauptaktionär eines Unternehmens sein“und sich rechtlich von Eltern oder Leumund vertreten lassen. Genauso könnte es bei der Wahl funktionieren: Können die Säuglinge noch nicht selbst zur Urne krabbeln, schicken sie ihre Eltern vor.